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Parkverbote: Stadt lehnt pauschale Rücknahme der Knöllchen ab (Update)
Die Stadtverwaltung hat auf unsere erneute Nachfrage zu den Parkverboten am Griesberg & Nebenstraßen geantwortet.
Eine pauschale Rücknahme der bereits ausgestellten Verwarnungen soll nicht erfolgen. Stattdessen verweist die Stadt auf die Prüfung konkreter Einzelfälle. Das bedeutet: Wer ein Knöllchen oder eine schriftliche Verwarnung erhalten hat, muss selbst aktiv werden und den eigenen Fall innerhalb der geltenden Fristen bei der Verwaltung vorbringen.
Aus unserer Sicht ist das keine bürgernahe Lösung.
Denn die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Waren die Haltverbote in jedem betroffenen Abschnitt tatsächlich zum jeweiligen Zeitpunkt sachgerecht und verhältnismäßig aktiv?
Gerade dort, wo noch keine Arbeiten stattgefunden haben oder ein Bauzeitraum erst deutlich später angekündigt wurde, reicht der Hinweis auf vorhandene Schilder aus unserer Sicht nicht aus. Ein Schild kann formal stehen — trotzdem muss die Maßnahme vor Ort nachvollziehbar und verhältnismäßig sein.
Besonders ärgerlich ist: Bereits in unserem ersten Austausch wurde angekündigt, dass die Beschilderung in Bereichen ohne laufende Arbeiten angepasst beziehungsweise umgedreht und die Umsetzung durch den Außendienst kontrolliert werden sollte.
Nun wird die Verantwortung auf jeden einzelnen Betroffenen verlagert.
Damit sich Bürgerinnen und Bürger selbst ein Bild machen können, veröffentlichen wir nachfolgend die Antwort der Stadtverwaltung sowie unsere erneute Rückmeldung im Wortlaut. Namen, Signaturen und personenbezogene Angaben wurden selbstverständlich entfernt.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer in diesem Zusammenhang ein Knöllchen oder eine schriftliche Verwarnung erhalten hat, sollte das Schreiben sorgfältig prüfen, die Fristen beachten und den eigenen Fall mit konkreten Unterlagen direkt bei der Stadtverwaltung vorbringen.
Hilfreich können zum Beispiel sein:
- Fotos der Beschilderung,
- Datum und Uhrzeit der Verwarnung,
- Hinweise dazu, ob im eigenen Abschnitt tatsächlich gearbeitet wurde,
- Schreiben der ausführenden Firma,
- eigene Beobachtungen zum Baufortschritt.
Kontakt für Rückfragen zum ruhenden Verkehr:
Ordnungsamt Stadt Burscheid
Rathaus, Höhestraße 7–9
51399 Burscheid
Telefon: 02174 670-369
E-Mail: ordnung@burscheid.de
Der schriftliche Austausch mit der Verwaltung ist an dieser Stelle von unserer Seite zunächst ausgeschöpft.
Hier geht es zur ersten Anfrage zu diesem Thema Parkverbote ohne Baustart
Hier geht es zum ersten Update
Hier die Antwort der Stadtverwaltung im Originalwortlaut
Stand 01.07.2026
Betr.: Parkverbotszonen im Bereich Am Sportfeld / In der Dellen / Griesberger Straße
Sehr geehrter Herr Berwe,
vielen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme. Ich habe Ihre Bedenken und Anliegen zur Kenntnis genommen.
Nach erfolgter erneuter Prüfung aller Aspekte möchte ich Sie darüber informieren, dass eine allgemeine Rücknahme der Verwarnungen, die in den betroffenen Bereichen ausgestellt wurden, nicht erfolgen wird. Derzeit gehe ich davon aus, dass die Ausstellung von Verwarnungen im Einklang mit der vor Ort vorliegenden Beschilderung war.
Bei konkreten Einzelfällen, in denen es z. B. Anhaltspunkte für ein fehlerhaftes Aufstellen von Verkehrszeichen gibt, ist eine individuelle Überprüfung grundsätzlich möglich. Die Betroffenen können sich innerhalb der geltenden Fristen an die Verwaltung direkt wenden und die jeweiligen Tatsachen, die gegen die Verwarnung sprechen, vortragen. Eine einzelfallbezogene Prüfung findet sodann statt.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Die Reaktion der SPD Burscheid auf diese Antwort
- Es wurde nicht erläutert, wie ein seit dem 08.06. aktives Haltverbot im Bereich In der Dellen mit dem uns vorliegenden Schreiben der ausführenden Firma vereinbar ist, wonach die Arbeiten in diesem Abschnitt erst für den Zeitraum 22.06. bis 25.06. angekündigt wurden.
- Für die Griesberger Straße und die betroffenen Nebenstraßen fehlt weiterhin eine abschnittsbezogene Darstellung, wann dort tatsächlich gearbeitet wurde oder gearbeitet werden soll / oder bereits wurde.
- Der Hinweis, die Verwarnungen seien im Einklang mit der vorhandenen Beschilderung erfolgt, beantwortet nicht die Frage, ob diese Beschilderung in jedem betroffenen Abschnitt auch zum jeweiligen Zeitpunkt sachgerecht und verhältnismäßig aktiv war.
- Ebenso bleibt offen, warum bei einem derart großflächigen und erklärungsbedürftigen Vorgang keine proaktive Überprüfung der bereits ausgestellten Verwarnungen erfolgt.
Viele Grüße
Jörg Berwe
Mitglied des Rates und Geschäftsführer
SPD-Ratsfraktion Burscheid