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Aktuelles

Parkverbote: Anwohner dürfen nicht die Leidtragenden sein (Update)

Die Parkverbote im Bereich In der Dellen, Griesberger Straße, Danziger Straße und angrenzender Nebenstraßen sorgen weiter für Ärger.

Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner haben sich bei uns gemeldet, weil Haltverbote bereits seit dem 08.06. aktiv sind, obwohl in einzelnen Bereichen bislang keine Arbeiten stattgefunden haben oder Arbeiten erst für einen späteren Zeitraum angekündigt wurden.

Die Stadtverwaltung hat uns hierzu geantwortet. Damit sich alle selbst ein Bild machen können, veröffentlichen wir nachfolgend sowohl die Antwort der Verwaltung als auch unsere erneute Rückmeldung im Wortlaut. Namen und personenbezogene Angaben werden selbstverständlich entfernt.

Wer in diesem Zusammenhang ein Knöllchen erhalten hat, sollte dieses sorgfältig prüfen. Hinweise, Fristen und Kontaktdaten finden sich auf dem jeweiligen Schreiben.

Allgemeine Rückfragen zum ruhenden Verkehr:
Ordnungsamt Stadt Burscheid
Rathaus, Höhestraße 7–9
51399 Burscheid
Telefon: 02174 670-369
E-Mail: ordnung@burscheid.de

Wir bleiben an dem Thema dran.

Hier geht es zur ersten Anfrage zu diesem Thema Parkverbote ohne Baustart

 

Hier die Antwort der Stadtverwaltung im Originalwortlaut

Betr.: Parkverbotszonen im Bereich Am Sportfeld / In der Dellen / Griesberger Straße

Sehr geehrter Herr Berwe,

 

für Ihre Nachricht zu den seit dem 08.06.2026 sowie den erneuten Hinweis danke ich Ihnen.

 

Nach meinen Informationen sind bzw. waren zwei Firmen im Bereich Griesberg tätig. Die Technischen Werke Burscheid steht mit einer der Firmen, die die Kanalsanierungsarbeiten durchführt, im Austausch und hat die aktuelle Situation vor Ort besprochen. Bereits in der vergangenen Woche wurden in mehreren Straßenzügen Fräsarbeiten als vorbereitende Maßnahme durchgeführt. Für diese Arbeiten mussten im Laufe der Woche verschiedene Schachtbauwerke in den jeweiligen Straßen angefahren werden, sodass dort jeweils temporäre Parkverbotszonen eingerichtet werden mussten. Ab Montag, den 15.06.2026, beginnt der Einzug der Schlauchliner. Auch hierfür muss die ausführende Firma verschiedene Schachtbauwerke anfahren. Zusätzlich zum Linereinbau, der teilweise mit mehreren Kolonnen gleichzeitig erfolgen wird, werden weiterhin Fräsarbeiten durchgeführt. Dadurch werden an mehreren Stellen parallel Sanierungsarbeiten stattfinden. In Verbindung mit der notwendigen  72-stündigen Vorankündigung der temporären Parkverbotszonen ergibt sich, dass in größeren Abschnitten das Parken momentan eingeschränkt werden muss. Durch den geplanten Einsatz mehrerer Kolonnen wird sich die Dauer der maximalen Einschränkungen jedoch auf voraussichtlich nur 2–3 Wochen beschränken. Mir wurde zugesichert, dass sobald die Arbeiten in einer Straße abgeschlossen sind, die dort aufgestellten Parkverbotszeichen umgedreht werden. Die Hauptarbeiten werden voraussichtlich bis Ende Juni 2026 abgeschlossen sein. Anschließend folgen noch Schachtsanierungen und Restarbeiten in geringerem Umfang bis Ende September 2026. Die diese Arbeiten ausführende Firma hatte auch bereits Kontakt zum Rheinisch-Bergischen Kreis aufgenommen und den Sachverhalt und das weitere Vorgehen besprochen.

 

Aktuell ist daher aus den oben genannten Gründen mit der Anpassung der benötigten Beschilderung nicht zu rechnen.

 

Wirksam aufgestellte Verkehrszeichen sind für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich. Verwarnungen wegen Verstoßes gegen ein ordnungsgemäß und rechtzeitig aufgestelltes absolutes Halteverbot können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden, da das Verbot rechtswirksam ist und der Verkehrsteilnehmer auf die Beachtung verpflichtet war. Eine Rücknahme der Verwarnung kommt nur in Betracht, wenn die Aufstellung der Zeichen gegen die geltenden Vorschriften oder gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit verstößt – insbesondere, wenn die erforderliche 72-stündige Vorankündigung nicht eingehalten wurde oder die Zeichen nicht in sachgerechter Weise aufgestellt wurden.

 

Gerne können Sie bei Anfragen der Bürger*innen die mitgeteilten Informationen weitergeben. Die anfragenden Bürger*innen können sich über den aktuellen Sachstand darüber hinaus auch auf der städtischen Homepage oder persönlich bei der Stadt Burscheid informieren (die zuletzt veröffentliche Pressemitteilung zu der Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten im Bereich Griesberg finden Sie hier).

 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

 

Die Reaktion der SPD Burscheid auf diese Antwort

Sehr geehrte Frau ...,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wir fassen den aktuellen Sachstand noch einmal kurz zusammen:
  • Die aktuell sichtbaren Arbeiten finden derzeit in der Danziger Straße statt, also ziemlich am Anfang der Route.
  • Die Haltverbote gelten jedoch seit dem 08.06. deutlich großflächiger, unter anderem im Bereich In der Dellen, Griesberger Straße sowie in diversen Nebenstraßen.
  • Aufgestellt wurden diese bereits am 03.06.
  • Uns liegt inzwischen ein Schreiben der Firma AARSLEFF Rohrsanierung GmbH vor, das ich dieser E-Mail beifüge.
  • In diesem Schreiben werden die Kanalsanierungsarbeiten für den betroffenen Straßenabschnitt "In der Dellen" im Zeitraum vom 22.06.2026 bis 25.06.2026 angekündigt.
  • Hier wurde sogar ein genauer Tag markiert, Mittwoch, der 24.06.
  • Gleichzeitig wurden nach Rückmeldungen aus der Bürgerschaft in den betroffenen Bereichen bereits Knöllchen/ Verwarnungen ausgestellt.
Damit passt die großflächige Aktivierung der Haltverbote seit dem 08.06. aus unserer Sicht weder zur von Ihnen genannten 72-Stunden-Regel noch zum tatsächlich angekündigten Bauzeitraum für den Abschnitt In der Dellen.
Sie haben in Ihrer Rückmeldung selbst ausgeführt, dass eine Rücknahme von Verwarnungen dann in Betracht kommt, wenn die Aufstellung der Zeichen gegen geltende Vorschriften oder gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit verstößt.
Für den Abschnitt In der Dellen liegt uns nun ein konkreter Hinweis der ausführenden Firma vor, wonach die Arbeiten dort erst im Zeitraum vom 22.06.2026 bis 25.06.2026 vorgesehen sind. Ein seit dem 08.06. aktives Haltverbot ist vor diesem Hintergrund aus unserer Sicht nicht mit der von Ihnen genannten 72-Stunden-Regel vereinbar. Hier wurden bereits in der letzten Woche Knöllchen/ Verwarnungen ausgestellt.
Für die übrigen betroffenen Bereiche, insbesondere die Griesberger Straße als Hauptverkehrsweg (bis Haus Nr. 57) sowie die Nebenstraßen, fehlt weiterhin eine konkrete abschnittsbezogene Darstellung, wann dort tatsächlich gearbeitet wurde oder gearbeitet werden soll. Eine pauschale Begründung über die Gesamtmaßnahme reicht aus unserer Sicht nicht aus, wenn gleichzeitig großflächig Parkraum entzogen und Knöllchen ausgestellt werden.
Wir erwarten daher, dass Knöllchen beziehungsweise Verwarnungen aus den betroffenen Bereichen überprüft und zurückgenommen werden, sofern dort zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Arbeiten stattgefunden haben oder der konkrete Bauzeitraum erst später angekündigt war.
Aus unserer Sicht wäre alles andere gegenüber den Anwohnerinnen, Anwohnern und Beschäftigten nicht vermittelbar. Wenn Haltverbote deutlich vor dem konkret angekündigten Bauzeitraum aktiv sind und in dieser Zeit Knöllchen ausgestellt werden, darf die Verwaltung sich nicht hinter Formalien zurückziehen. Dann muss geprüft und korrigiert werden.
Andernfalls entsteht bei den Betroffenen der Eindruck, dass sie für eine nicht sachgerecht angepasste Verkehrsregelung finanziell einstehen sollen. Das würde dem Vertrauen in eine bürgernahe und funktionierende Stadtverwaltung erheblich schaden.
Wir werden die Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand informieren.
Bitte geben Sie uns kurzfristig Rückmeldung, ob eine entsprechende Prüfung und Rücknahme der betroffenen Knöllchen beziehungsweise Verwarnungen veranlasst wird.

Viele Grüße

Jörg Berwe
Mitglied des Rates und Geschäftsführer
SPD-Ratsfraktion Burscheid

 

 

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