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Anfrage: Klärung der Umsetzung des öffentlichen Fuß- und Radwegs sowie verkehrlicher Auswirkungen im Plangebiet „Kölner Straße / An der Rosendelle“ (B-Plan Nr. 63 – Lidl-Projekt)
Die Stadtverwaltunug hat auf unsere Anfrage vom 30. Juli reagiert. Hier der Brief:
Betr.:Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Kölner Straße / Witzheldener Straße“
Antwort/ Reaktion der Stadt Burscheid am 11.09.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend erhalten Sie die Antworten auf Ihre Anfrage vom 30. Juli 2025:
Zu 1. Verkehrliche Auswirkungen der Planung:
In seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2025 hat der Stadtentwicklungsausschuss die frühzeitige Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kölner Straße / Witzheldener Straße“ einstimmig beschlossen. Vergleiche hierzu nachfolgenden Link: https://sessionnet.owl-it.de/burscheid/bi/si0057.asp?ksinr=1741.
Hierzu gehört auch die bereits vorliegende Verkehrsuntersuchung des Ingenieurbüros Runge (Runge IVP) aus Mai 2025, die als Anlage 8 der Beschlussvorlage beigefügt war. Die Verkehrsuntersuchung beschreibt auch die zu erwartenden Mehrverkehre für die Straße „An der Rosendelle“.
Demnach liegt die Vorbelastung der Straße „An der Rosendelle“ bei 250 Kfz/24 h. Durch die geplante Tiefgarage, welche ausschließlich durch Mitarbeitende und Bewohner*innen genutzt werden soll, entsteht ein zusätzlicher Verkehr von 40 Kfz/24 h, welcher verträglich abgewickelt werden kann.
Zu 2. Verkehrssicherheit für Kinder und Anwohnende:
Grundsätzlich wird zunächst darauf hingewiesen, dass es sich bei der Straße „An der Rosendelle“ derzeit um eine Privatstraße handelt. Aktuell ist hier eine „Tempo 30“-Beschilderung vorhanden.
Bei einer ersten Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde wurde die Möglichkeit der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs besprochen. Grundsätzlich erscheint diese demnach denkbar. Mit der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs sind jedoch Einschränkungen verbunden (z. B. ist das Parken nur in gekennzeichneten Flächen zulässig), die evtl. nicht allen Anwohnenden bekannt sind. Um hier dem Willen Aller gerecht zu werden, stellt sich die Verwaltung vor, über die derzeit in Rede stehenden Varianten (Beibehaltung Tempo 30 oder Ausweisung Verkehrsberuhigter Bereich) eine Anwohnerbefragung durchzuführen. Um die Sachlage besser beurteilen zu können, soll diese Abstimmung jedoch erst nach Ausbau der Straße „An der Rosendelle“ erfolgen. Parallel muss vorher auch noch abgestimmt werden, welche weiteren Voraussetzungen für diese Änderung erfüllt sein müssen, weil die UrbanPro GmbH noch Eigentümer der Fläche ist und es sich aktuell noch um eine Privatstraße handelt. Nach Durchführung der Abstimmung soll das Thema dann nochmal in der Verkehrsbesprechung thematisiert werden und ggf. mit der Niederschrift angeordnet werden.
Im Zuge des aktuell laufenden Straßenendausbaus werden aber bereits alternierende Parkplätze und Baumscheiben im Straßenraum angelegt, die nach Fertigstellung bereits einen baulichen Beitrag zur Geschwindigkeitsreduzierung leisten werden. Die Beschilderung einer Tempo 30-Zone oder eines verkehrsberuhigten Bereichs ist davon unabhängig.
Die Zufahrt zum Wohngebiet „An der Rosendelle“ ist außerdem bereits mit einem Gehweg ausgestattet. Zudem befindet sich im Kreuzungsbereich „An der Rosendelle / Witzheldener Straße“ eine Querungshilfe über die L294.
Die Errichtung des geplanten Kreisverkehrs erfolgt unter Beachtung der aktuell gesetzlichen Bestimmungen sowie den anerkannten Regeln der Technik. Bestandteil der Planung sind barrierefreie Querungshilfen mit taktilen Elementen sowie eine Beleuchtung aller Überwege.
Zu 3. Fuß- und Radwegeverbindung zur Kölner Straße:
Die aktuelle Planung sieht den im Bebauungsplan Nr. 63 dargestellten westlichen Fuß- und Radweg zwischen der Straße „An der Rosendelle“ und der „Witzheldener Straße“ vor, wodurch eine Anbindung des Wohngebiets an das neu geschaffene Zentrum gewährleistet ist. Eine zweite Wegeverbindung zur „Kölner Straße“ ist aktuell nicht vorgesehen.
Die Sicherstellung der westlichen Wegeverbindung zur „Witzheldener Straße“ erfolgt über das laufende Bauleitplanverfahren. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB setzt sich zusammen aus der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, dem Vorhaben und Erschließungsplan sowie einem entsprechenden Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Investor. Der aktuell geplante barrierefreie Fuß- und Radweg ist im aktuellen Entwurf (vgl. Beschlussvorlage 079/2025) bereits dargestellt und wird zudem im Durchführungsvertrag festgehalten.
Nach Kenntnis der Verwaltung ist die Führung des Weges durch die Tiefgarage derzeit nicht vorgesehen. Lediglich ein Aufgang innerhalb der Tiefgarage ist vorgesehen.
Inwieweit nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung Umplanungen seitens des Projektträgers erfolgen, muss abgewartet werden, da hierzu noch keine abschließende Auswertung und Abstimmung mit dem Projektträger erfolgen konnte (frühzeitige Beteiligung lief bis einschließlich 08.09.2025).
Zu 4. Einflussnahme auf die weiteren Planungen:
Grundlage des Vorhabens ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kölner Straße / Witzheldener Straße“. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bestand sowohl während frühzeitigen Beteiligung als auch später während der Offenlage Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die im Zuge der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger ausgewertet und unter Beachtung von sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten geprüft und entsprechend in der Planung berücksichtigt. Das Ergebnis der Prüfung (Abwägungsvorschlag) wird in den Stadtentwicklungsausschuss, als zuständiges politischen Gremium, eingebracht und beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Runge
Die Analyse der SPD Burscheid auf diese Antwort
Unsere Anfrage zur geplanten Entwicklung des Lidl-Areals im Bereich „An der Rosendelle“ wurde von Bürgermeister Dirk Runge beantwortet. Die Rückmeldungen vieler Anwohnerinnen und Anwohner betrafen vor allem die künftige Verkehrsbelastung, die Verkehrssicherheit sowie die vorgesehenen Wegeverbindungen.
Nach Durchsicht der Antwort kommen wir zu folgendem Fazit:
1. Verkehrliche Belastung
Die Verwaltung verweist auf ein Gutachten vom Mai 2025, das eine zusätzliche Belastung von rund 40 Fahrzeugen pro Tag prognostiziert. Allerdings bleiben Stoßzeiten, Lieferverkehre und die tatsächliche Situation im Alltag unberücksichtigt. Aus unserer Sicht greift diese Bewertung daher zu kurz.
2. Verkehrssicherheit
In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Straße „An der Rosendelle“ derzeit um eine Privatstraße handelt. Maßnahmen wie Tempo 30 oder ein verkehrsberuhigter Bereich sollen erst nach Fertigstellung der Straße und einer Anwohnerbefragung geprüft werden. Damit verschiebt sich eine Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt, während bereits gebaut wird.
3. Fuß- und Radwege
In der Antwort der Verwaltung wird ausgeführt, dass lediglich eine Verbindung zur Witzheldener Straße vorgesehen sei. Aus Sicht vieler Anwohnerinnen und Anwohner ist jedoch gerade auch eine Anbindung an die Kölner Straße von zentraler Bedeutung – sowohl für die Erreichbarkeit als auch für die Sicherheit.
Wir sehen es daher als dringend notwendig an, dass diese Fragen im weiteren Verfahren nicht ausgeblendet, sondern offen geprüft und diskutiert werden.
4. Rolle der Verwaltung
Die Antwort stellt die Verwaltung vor allem als Moderatorin des Bauleitplanverfahrens dar. Wir sind jedoch der Auffassung, dass die Stadt auch aktiv für die Einhaltung bestehender Verträge eintreten muss.
Unser Fazit
Die Antwort lässt zentrale Fragen offen und verschiebt wichtige Entscheidungen auf spätere Verfahren. Wir prüfen derzeit, welche Schritte notwendig sind, damit die Anwohnerinnen und Anwohner nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
Hinweis: Während sich unsere Anfrage ausdrücklich auf die Rosendelle bezog, verweist die Antwort des Bürgermeisters im Betreff auf die Witzheldener Straße. Für uns ist wichtig, dass die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner der Rosendelle in den weiteren Planungen nicht in den Hintergrund geraten.
Hier findet Ihr die original Antrage wie sie an Herrn Bürgermeister Runge ging. Anfrage