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Anfrage: Geschwindigkeitsdisplay für die Kölner Straße
Kölner Straße: Seit dem 24. August 2025 liegt das Problem auf dem Tisch – doch die Verwaltung vertröstet weiter
Seit dem 24. August 2025 ist der Stadtverwaltung bekannt, dass es an der Kölner Straße Beschwerden über Geschwindigkeit, Lärm und Verkehrssicherheit gibt. Umso unverständlicher ist es, dass unser konkreter Vorschlag zur Aufstellung eines Geschwindigkeitsdisplays bis heute nicht umgesetzt wurde.
Bereits Anfang September 2025 hatte die Stadt auf unsere Anfrage reagiert, die Antwort jedoch im Wesentlichen auf Zuständigkeiten und bereits erhobene Messwerte verengt. Schon damals haben wir klargestellt, dass es uns um eine längerfristige Datenerhebung geht, um auf dieser Grundlage weitere Schritte anzustoßen.
Genau deshalb haben wir ein Geschwindigkeitsdisplay für die Kölner Straße angeregt. Die Stadt hat diesen Vorschlag bislang nicht aufgegriffen, sondern auf eine Verkehrserhebung vom 15. bis 22. Mai 2025 verwiesen und darauf, dass die maßgeblichen Schwellenwerte für eigene Kontrollen des Kreises nicht erreicht worden seien.
Inzwischen liegt uns eine weitere Rückmeldung der Stadtverwaltung vor. Auch diese überzeugt uns nicht. Erneut entsteht der Eindruck, als sei die Verwaltung praktisch handlungsunfähig und könne außer Verweisen auf Kreis und Polizei nichts weiter tun. Diesen Eindruck teilen wir ausdrücklich nicht.
Worum es uns geht
Die Beschwerden aus der Bürgerschaft beziehen sich seit Monaten vor allem auf die Abend- und Nachtstunden: zu hohe Geschwindigkeiten, unnötiger Lärm und ein spürbar gesunkenes Sicherheitsgefühl. Genau solche Rückmeldungen waren der Anlass für unsere Anfrage vom 24. August 2025.
Für uns ist klar: Ein Geschwindigkeitsdisplay ist kein Selbstzweck. Es ist ein Instrument, um über einen längeren Zeitraum belastbare Daten zu gewinnen. Wer eine solche Datenerhebung über Monate nicht umsetzt, kann sich hinterher nicht darauf berufen, es fehle an einer ausreichenden Grundlage.
Was an der Antwort der Verwaltung problematisch ist
Aus unserer Sicht sind vor allem vier Punkte kritisch:
Erstens: Unser Vorschlag liegt der Verwaltung seit dem 24. August 2025 vor. Trotzdem wird die Aufstellung des Displays bis heute nicht verbindlich entschieden.
Zweitens: Die Verwaltung stellt die Zuständigkeiten so dar, als gebe es praktisch keinen Handlungsspielraum mehr. Richtig ist zwar, dass der Kreis an bestimmte Vorgaben gebunden ist. Daraus folgt aber nicht, dass weitere Abstimmungen oder eine längere Datenerhebung ausgeschlossen wären.
Drittens: Die Aussage, eine Behandlung des Themas in der Verkehrsbesprechung sei „in der gewünschten Form nicht vorgesehen“, beschreibt keine rechtliche Unmöglichkeit, sondern eine bewusste Prioritätensetzung. Genau das kritisieren wir.
Viertens: Wenn sich die Verwaltung auf eine 10%-Schwelle beruft, muss sie auch offenlegen, worauf diese konkret gestützt wird. Nach unserem Kenntnisstand ist sie im Gesetzestext selbst nicht ausdrücklich normiert.
Unsere Forderung ist eindeutig
Wir haben der Stadtverwaltung deshalb erneut geschrieben und sie auf die eigentliche Kernfrage festgelegt:
Wird das sich im Besitz der Stadt Burscheid befindliche Geschwindigkeitsdisplay an der Kölner Straße aufgestellt oder nicht?
Zugleich haben wir eine eindeutige, schriftliche Beantwortung bis zum 06.05.2026 eingefordert. Außerdem erwarten wir eine klare Auskunft dazu, worauf sich die von der Verwaltung genannte 10%-Schwelle konkret stützt.
Wir bleiben dran
Für uns ist die Sache damit nicht erledigt. Wer Bürgerbeschwerden ernst nimmt, darf sich nicht auf Zuständigkeitsverweise und verspätete Rückmeldungen beschränken. Seit dem 24. August 2025 liegt das Thema auf dem Tisch. Dass bis heute nicht einmal das vorhandene Geschwindigkeitsdisplay aufgestellt wurde, spricht leider für sich.
Wir werden weiter Druck machen — für mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm und einen Umgang mit Bürgeranliegen, der diesen Namen auch verdient.
Betr.: Verkehrssituation auf der Kölner Straße
Antwort/ Reaktion der Stadt Burscheid am 21.04.2026
Sehr geehrter Herr Berwe,
ich komme zurück auf Ihre o. g. Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.
Im Nachgang zu meiner ersten E-Mail haben Sie darum gebeten, die Thematik in der nächsten Verkehrsbesprechung zu berücksichtigen. Dieses Anliegen haben wir selbstverständlich an die Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet.
Nachfolgend übersende ich Ihnen die entsprechende Rückmeldung:
Die Kreisverwaltung darf nach § 48 OBG NRW ausschließlich an Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Diese Gefahrenstellen sind in den Verwaltungsvorschriften zu § 48 OBG sowie in der Verkehrskonzeption des Rheinisch-Bergischen Kreises konkretisiert.
Eine solche Gefahrenstelle liegt nur dann vor, wenn
- sich die Örtlichkeit im Bereich von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen o. Ä. befindet, oder
- eine Unfallproblematik nachgewiesen ist, oder
- mittels Verkehrsdatenerhebung (mindestens eine volle Woche, Tag und Nacht, außerhalb von Ferien- und Feiertagen) festgestellt wurde, dass mehr als 10 % der Verkehrsteilnehmenden die zulässige Geschwindigkeit um mindestens 10 km/h überschreiten.
Da diese Voraussetzungen an der Kölner Straße derzeit nicht erfüllt sind, ist die Kreisverwaltung rechtlich gehindert, dort eigene Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen. Zuständig bleibt insoweit die Kreispolizeibehörde, die an die Vorgaben des § 48 OBG nicht gebunden ist.
Für die Festlegung von Kontrollstellen sind ausschließlich objektiv feststellbare Kriterien maßgeblich. Subjektive Einschätzungen können hierbei rechtlich nicht berücksichtigt werden, da es sich um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr und damit um eine Aufgabe der Exekutive handelt.
Sollte Bedarf an einer längeren Erhebung des Verkehrsgeschehens bestehen, kann diese – in Abstimmung mit dem Landesbetrieb als Straßenbaulastträger – veranlasst werden. Die Ergebnisse hätten für die Kreisverwaltung zunächst statistische Bedeutung; gegebenenfalls ließe sich daraus ableiten, zu welchem Zeitpunkt eine erneute Messung mit unseren Geräten sinnvoll wäre. Für Langzeiterhebungen stehen die Geräte der Kreisverwaltung derzeit nicht zur Verfügung, da sie nahezu im Dauereinsatz sind.
Eine Behandlung des Themas in der nächsten Verkehrsbesprechung in der gewünschten Form ist nicht vorgesehen, da dort keine Grundsatzdiskussion über die Geschwindigkeitsüberwachung geführt wird. Einzelne Nachfragen werden jedoch selbstverständlich im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten beantwortet.
Da in diesem Fall ausschließlich die Polizei tätig werden könnte, hat die Kreispolizeibehörde diese Nachricht ebenfalls erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Die Reaktion der SPD Burscheid auf diese Antwort
Sehr geehrte Frau ---,
- Beabsichtigt die Stadt Burscheid, das vorhandene Geschwindigkeitsdisplay an der Kölner Straße aufzustellen?
- Falls ja: an welchem Standort und in welchem Zeitraum?
- Falls nein: aus welchem konkreten rechtlichen oder tatsächlichen Grund unterbleibt die Aufstellung?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Berwe
Mitglied des Rates und Geschäftsführer
SPD-Ratsfraktion Burscheid