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Aktuelles

Anfrage: Geschwindigkeitsdisplay für die Kölner Straße

Seit dem 24. August 2025 liegt der Verwaltung unsere Anregung für ein Geschwindigkeitsdisplay an der Kölner Straße vor. Jetzt gibt es endlich eine konkrete Zusage: Nach aktueller Planung soll das städtische Geschwindigkeitsdisplay im September 2026 für drei Monate an der Kölner Straße aufgestellt werden.

Das ist zunächst eine gute Nachricht. Denn damit wird unser Anliegen im Grundsatz endlich aufgegriffen: eine längere Erhebung der Verkehrsdaten, auch in den Abend- und Nachtstunden.

Gleichzeitig zeigt die aktuelle Rückmeldung der Verwaltung aber auch, wie unnötig schleppend dieser Vorgang behandelt wurde. Denn nun teilt die Stadt selbst mit, dass das Gerät bereits nach unserer ersten Eingabe beim Ordnungsamt für einen Einsatz an der Kölner Straße vorgemerkt worden war und im Hintergrund bereits Abstimmungen liefen.

Mit anderen Worten: Es lief intern offenbar längst etwas – nur kommuniziert wurde es nicht!

Genau das kritisieren wir.
Wer Bürgeranliegen ernst nimmt, darf sie nicht monatelang mit Prüfhinweisen, Zuständigkeitsverweisen und späten Rückmeldungen begleiten, wenn intern längst Schritte vorbereitet werden.

Ebenfalls bemerkenswert: Die Stadt räumt nun ein, dass der immer wieder angeführte 10%-Schwellenwert keine gesetzliche Vorgabe ist, sondern eine verwaltungsinterne Konkretisierung des Rheinisch-Bergischen Kreises. Auch das bestätigt unsere Kritik, dass hier nicht alles so alternativlos war, wie es zwischenzeitlich dargestellt wurde.

Für uns bleibt deshalb beides richtig:
Ja, die nun angekündigte Aufstellung des Displays ist ein Fortschritt.
Nein, ein Zeitraum von rund einem Jahr zwischen Anregung und Umsetzung ist nicht akzeptabel.

Wir werden den weiteren Fortgang des Vorgangs weiter transparent begleiten und nach Abschluss der Messung auf die Auswertung und mögliche weitere Schritte drängen.

 

 

Betr.: Verkehrssituation auf der Kölner Straße

Antwort/ Reaktion der Stadt Burscheid am 07.05.2026

Sehr geehrter Herr Berwe,

 

wie ich Ihnen bereits in meiner ersten E-Mail im September 2025 mitgeteilt habe, kann auf Wunsch geprüft werden, ob in diesem Bereich das „Smiley-Gerät“ installiert werden kann. Die mobile Tempoanzeige, das sogenannte „Smiley-Gerät“, ist das einzige Geschwindigkeitsdisplay, das sich im Besitz der Stadt Burscheid befindet. Andere Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung besitzt die Stadt nicht.

 

Unabhängig von Ihrer erneuten Eingabe wurde das Gerät bereits nach Ihrer ersten E-Mail beim Ordnungsamt für den Einsatz in der Kölner Straße vorgemerkt. Dort wird anhand von Hinweisen bzw. Beschwerden eine Übersicht über mögliche in Frage kommende Standorte geführt, an denen die Geräte eingesetzt werden sollen. Diese Liste wird fortlaufend abgearbeitet. Bei der Entscheidung über den Zeitpunkt des Einsatzes werden in der Regel die zeitliche Meldung des Anliegens, die gemeldete Sachlage sowie die Anzahl der bereits stattgefundenen Einsätze berücksichtigt. Das Smiley-Gerät wird grundsätzlich für einen Zeitraum von ca. drei Monaten am jeweiligen vorgesehenen Standort installiert. Der regelmäßige Wechsel des Standorts erfolgt auf Empfehlung der Polizei, um einen Gewöhnungseffekt zu verhindern.

 

Ein sofortiger Einsatz des Gerätes an der vorgeschlagenen Stelle ist daher in der Regel nicht möglich, so auch in Ihrem Fall. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass sich die Stadt nicht kümmert; dies entspricht nicht den Tatsachen. Im Hintergrund wurden bereits entsprechende Abstimmungen für den Einsatz des Smiley-Gerätes durchgeführt.

 

In der Zwischenzeit konnte die TWB einen geeigneten Standort an der Kölner Straße finden und hat uns entsprechend informiert. Nach Auskunft des Ordnungsamtes wird das Gerät – nach Kenntnisnahme des Straßenbaulastträgers - auf der Kölner Straße vor Hausnummer 54, nach der aktuellen Planung im September 2026 für die Dauer von drei Monaten aufgestellt. Das Geschwindigkeitsdisplay wird so aufgestellt, dass es Messungen aus Richtung Wermelskirchen erfasst. Der vorgesehene Zeitraum berücksichtigt somit Ihren geäußerten Wunsch nach einer längeren Messdauer. Darüber hinaus erfolgt die Erfassung auch in den Abend- und Nachtstunden.

 

Aktuell sind die Geräte bis einschließlich Mai im Einsatz. Ein Aufstellzeitraum im Anschluss wäre grundsätzlich im Zeitraum Juni bis August möglich gewesen, sofern die zuvor gemeldeten Standorte nicht berücksichtigt werden. Hiervon wurde jedoch abgesehen, da es sich dabei überwiegend um die Sommerferienmonate handelt und in dieser Zeit erfahrungsgemäß ein geringeres Verkehrsaufkommen besteht.

 

Darüber hinaus bleibt die Möglichkeit der Geschwindigkeitsüberwachung durch die Straßenverkehrs- respektive Kreispolizeibehörde bestehen. Ihr Anliegen wurde dorthin erneut weitergeleitet. Die Polizei führt Geschwindigkeitskontrollen jedoch grundsätzlich nur stichprobenartig und im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten durch. Auf Art, Umfang und Zeitpunkt dieser Maßnahmen hat die Stadt keinen Einfluss; dies liegt im alleinigen Zuständigkeits- und Entscheidungsbereich der Polizei.

 

Nach § 48 Abs. 2 OBG NRW sind die Kreisordnungsbehörden und die großen kreisangehörigen Städte im Sinne von § 4 der GO NRW unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden zuständig für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen.

 

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat in eigener Zuständigkeit als Straßenbehörde entschieden, dass das kreiseigene Geschwindigkeitsdisplay aufgrund früherer Messungen (im Mai 2025) an diesem Standort nicht zum Einsatz kommen wird. Dies habe ich bereits in meinen vorherigen E-Mails erläutert.

 

Auf Ihre Frage zum 10 %-Schwellenwert möchte ich Folgendes erläutern:

 

Der genannte Schwellenwert von 10 % stellt eine Vorgabe des Rheinisch-Bergischen Kreises als zuständiger Straßenverkehrsbehörde dar und nicht der Stadt Burscheid.

 

Der in der „Verkehrskonzeption für die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung im Rheinisch-Bergischen Kreis“ genannte Schwellenwert ergibt sich nicht unmittelbar aus einem Gesetz, sondern aus den Verwaltungsvorschriften bzw. internen Richtlinien zur Anwendung von § 48 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes Nordrhein-Westfalen (Ordnungsbehördengesetz NRW).

 

§ 48 Abs. 2 OBG NRW ermächtigt die Ordnungsbehörden, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Straßenverkehr zu treffen, insbesondere auch Geschwindigkeitsüberwachungen an sogenannten Gefahrenstellen durchzuführen. Der Begriff der „Gefahrenstelle“ wird dabei nicht abschließend im Gesetz selbst definiert, sondern durch Verwaltungsvorschriften konkretisiert. Mit der Verkehrskonzeption des Rheinisch-Bergischen Kreises werden die Vorgaben der VV OBG soweit konkretisiert, dass eine einheitliche Beurteilung der Verkehrssituation als Grundlage für die Geschwindigkeitsmessungen erfolgt. Um einen zielgerichteten Einsatz der Geschwindigkeitsüberwachung zu erreichen, werden Kriterien für den Einsatz mobiler bzw. stationärer Geschwindigkeitsüberwachung aufgestellt.

 

Der 10 %-Schwellenwert ist eine solche verwaltungsinterne Konkretisierung. Er dient als objektiviertes Kriterium zur Feststellung, ob auf einem Streckenabschnitt „überdurchschnittlich häufig“ gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen verstoßen wird. Erst wenn im Rahmen einer mindestens einwöchigen Messung festgestellt wird, dass mindestens 10 % der Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschreiten, kann die Annahme einer Gefahrenstelle im Sinne der Verwaltungsvorschriften gerechtfertigt sein.

 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

 

 

Die Reaktion der SPD Burscheid auf diese Antwort

Sehr geehrte Frau ---,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Zunächst nehmen wir zur Kenntnis, dass das sich im Besitz der Stadt Burscheid befindliche Geschwindigkeitsdisplay nach aktueller Planung im September 2026 für die Dauer von drei Monaten an der Kölner Straße aufgestellt werden soll und damit unserem Anliegen nunmehr grundsätzlich entsprochen wird.
Ebenso nehmen wir zur Kenntnis, dass die von Ihnen angeführte 10%-Schwelle keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine verwaltungsinterne Konkretisierung des Rheinisch-Bergischen Kreises darstellt.
Ungeachtet dessen bleibt festzuhalten, dass diese nun erstmals konkret mitgeteilte Planung deutlich früher hätte kommuniziert werden können und müssen. Dies hätte vermeidbaren Schriftwechsel und unnötigen Aufwand auf allen Seiten erspart. Wenn das Gerät bereits nach unserer ersten Eingabe für einen Einsatz an der Kölner Straße vorgemerkt war und im Hintergrund bereits Abstimmungen erfolgt sind, ist nicht nachvollziehbar, weshalb hierzu über Monate keine klare und eindeutige Auskunft erteilt wurde.
Dass zwischen unserer Anregung vom 24.08.2025 und der nun vorgesehenen Aufstellung im September 2026 rund ein Jahr liegt, halten wir angesichts der Beschwerden aus der Bürgerschaft weiterhin für deutlich zu lang.
Wir bitten daher darum, uns den vorgesehenen Aufstellungszeitraum nach abschließender Kenntnisnahme des Straßenbaulastträgers noch einmal verbindlich zu bestätigen und uns nach Abschluss des Einsatzes die Auswertung der erhobenen Daten, außerhalb der internen Verkehrsbesprechung, zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Berwe
Mitglied des Rates und Geschäftsführer
SPD-Ratsfraktion Burscheid

 

 

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