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Gemeinsamer Antrag: ISEK Burscheid 2030: Offene Fragen zur Altstadt-Umgestaltung - Verwaltung bleibt vage
ISEK Burscheid 2030: Verwaltung bleibt bei Antworten vage und verweist auf später
Der gestrige Abend im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus war ein klares Signal zum ISEK Burscheid 2030. Er war aufschlussreich – und notwendig.
SPD, BfB, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben gemeinsam gezeigt: Die Zeit des bloßen Abnickens ist vorbei. Wir verlangen Fakten, keine samtweichen Ausreden.
Wiederholte und langatmige Vorträge ersetzen keine Antworten. Ausweichende Formulierungen ersetzen keine Planung. Und „klären wir später“ ist keine Grundlage für ein Projekt, das unsere Altstadt über Jahrzehnte prägen soll und ein Volumen von über 3 Millionen Euro hat.
Kommunale Politik ist keine Formsache. Mehrheiten werden nicht vorausgesetzt. In einer Demokratie entscheiden die von den Bürgern gewählten Mitglieder des Stadtrats – nicht die Verwaltung, schon gar nicht das beauftragte Planungsbüro und auch nicht eine weitere schwammige Präsentation.
Dass diese klare Haltung beim Bürgermeister sichtbar wenig Begeisterung ausgelöst hat, nehmen wir zur Kenntnis. Aber Aufgabe der Politik ist nicht, Verwaltungsvorlagen möglichst geräuschlos durchzuwinken. Aufgabe der Politik ist es, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten.
Bürgerpolitik heißt: hinschauen, nachfragen, unbequem sein und erst dann anhand von Fakten zu entscheiden.
Der Bürgermeister und das Planungsbüro haben nun vierzehn Tage Zeit, die offenen Knackpunkte schriftlich aufzuarbeiten: ein stichhaltiges und logisches Parkraumkonzept, ein verbindlicher Vertrag mit der Kirche für den Kirchenvorplatz, belastbare Kosten, die Einbindung der betroffenen Eigentümer, Fragen zu Aufbau, Betrieb und Folgekosten des Sonnensegels, der Trinkwasserbrunnen und die weiteren offenen Fragen aus dem gemeinsamen Antrag.
Am 09. Juli liegt der Ball wieder im Stadtrat. Wir dürfen gespannt sein.
Für uns bleibt klar:
- Keine Schnellschüsse auf Vertrauensbasis.
- Keine Beschlüsse auf Vorrat.
- Erst hieb- und stichfeste Antworten. Dann Entscheidung.
Hier die Antwort der Stadtverwaltung im Originalwortlaut
Amt für Stadtentwicklungsplanung, Umwelt und Liegenschaften 23.06.2026
Gemeinsamer Antrag der SPD-, BfB-, Bündnis 90/DIE GRÜNEN- und FDP-Fraktion
vom 10. Juni 2026 zum ISEK 2030
Mit Schreiben vom 10. Juni 2026 erbitten die oben genannten Fraktionen die Beantwortung von aus ihrer Sicht noch offenen Fragen zum ISEK-Verfahren. Hierzu nimmt die Verwaltung
wie folgt Stellung:
Parkplätze
Wie zuletzt in der Sitzung vom 16.02.2026 gemeinsam vereinbart, wird im Rahmen der weiteren Erarbeitung des ISEK ein Parkraumkonzept berücksichtigt, welches die Prüfung der
vorhandenen Bedarfe, Alternativen und Bewirtschaftungsmöglichkeiten beinhalten soll und dessen Ergebnisse in die spätere Ausführungsplanung einfließen werden. Weiter wurde in
der vorgenannten Sitzung bereits deutlich gemacht, dass bei einer Erst-Antragstellung im Oktober 2026 aufgrund der Bearbeitungszeit für ein Parkraumkonzept nicht davon auszugehen ist, dass das Konzept hierzu rechtzeitig fertiggestellt sein wird. Es wurde vereinbart, eine parallele Bearbeitung im Zuge des weiteren Verfahrens zu verfolgen. Die
Ergebnisse des Parkraumkonzepts und die Umsetzung im Zuge des weiteren ISEK-Verfahrens werden noch einmal vor der Einreichung zum Fortsetzungsantrag zum 30.10.2027 zum Beschluss vorgelegt. Die Befürchtung einer Umsetzung des ISEK ohne geklärte Parkplatzsituation ist daher unbegründet. Die finanzielle Unterstützung der Erstellung des Parkraumkonzepts durch Fördermittel soll außerdem im Rahmen des ISEK- Erstantrags im Oktober 2026 mit beantragt werden. Entsprechend wurde im vorgenannten
Ausschuss folgender Beschluss gefasst:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus nimmt den gemeinsamen Antrag der SPD-, BfB- und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion vom 10.01.2026 zur Kenntnis und beschließt die Erstellung eines Parkraumkonzepts im Rahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Burscheid 2030. Bestandteil bei der Erstellung des Parkraumkonzepts soll auch die Prüfung der Notwendigkeit eines Parkhauses sein.
Der vorgenannte Beschluss wurde seitens der Verwaltung weiterverfolgt indem mittlerweile Angebote für die externe/gutachterliche Beauftragung eines solchen Konzepts abgestimmt
bzw. eingeholt wurden. Eine Beauftragung soll, nach dem Beschluss der Entwurfsplanung als wesentlicher Grundlage des „neuen" Untersuchungsraums, erfolgen.
Zu den im Antrag genannten konkreten Fragen:
1. Der Aufstellungsbeschluss zum BP 44, 16. Änderung stammt, wie Sie richtig schreiben, aus dem Jahre 2023. Im Jahr 2024 wurde dann der Hitzeaktionsplan der Stadt Burscheid verabschiedet. Hierin wird der Bereich der Innenstadt, insbesondere also die Fläche rund um Marktplatz und Kirchenkurve, als einer der von Hitze am stärksten betroffenen Bereiche, ausgewiesen. Unabhängig von dieser fachlichen Einschätzung mehren sich außerdem die Stimmen aus der Bevölkerung, dass die vollständige Versiegelung in diesem Bereich aus Klimagründen überdacht werden sollte. Aus Sicht der Verwaltung sollte nach aktuellen Kenntnissen daher eher eine Kombination aus Parkplätzen (mit möglichst geringem Versiegelungsgrad) und großzügiger Begrünung (mit Kühlfunktion der Umgebung) für diese Fläche verfolgt werden. Generell schließt aber natürlich auch eine Überplanung mit Stellplätzen nicht abschließend aus, dass eine Kombination Parken UG/EG und Wohnen in den OGs möglich wird. In diesem Fall wäre jedoch eine vollständige Versiegelung des Grundstückes erforderlich, welche auch entsprechende Auswirkungen auf das Kleinklima in diesem Bereich hätte.
2. Zunächst die Klarstellung, dass die im Antrag aufgeführten Parkplatzrechte sich nicht auf die benannten 8 Stellplätze beziehen. Im Rahmen der Umlegung im Jahr 1990 wurde vielmehr eine Vereinbarung mit dem Voreigentümer des genannten Grundstückes über insgesamt 4 Stellplätze getroffen. Diese waren ursprünglich auf dem Schotterparkplatz vorgesehen, da eine entsprechende Herstellung der Flächen zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht abzusehen war, wurden dem Eigentümer als Alternative die 4 noch heute in der Örtlichkeit beschilderten Stellplätze zur Verfügung gestellt. Auch dies wurde entsprechend vertraglich vereinbart. Weiterhin wurden diese „nicht öffentlichen" Stellplätze auf dem Parkplatz „Mittelstraße" in der im Rahmen des ISEK durchgeführten Parkraumerfassung separat betrachtet. Eine Umplanung an dieser Stelle ist nicht angedacht, sodass die Stellplätze für den Nutzungsberechtigten auch zukünftig weiterhin zur Verfügung stehen würden. Dies gilt nach dem Vorschlag der Verwaltung (geordnete Parkfläche auf dem jetzigen
„Schotterparkplatz") auch für die ursprünglich verorteten 4 Parkplätze. Auch die benannte Überbaubarkeit der Straße im Bereich der Gastronomie ist weiterhin mit der
aktuellen Planung vereinbar, da sich diese gemäß Bebauungsplan nur auf die Überbauung in möglichen Obergeschossen bezieht und im Bereich eines EG eine entsprechende Durchfahrt festgesetzt ist.
3. Aktuell kann nicht nachvollzogen werden, auf welcher Grundlage Nutzungsrechte am Parkplatz für das Gebäude Mittelstraße 3/Fr.-Goetze-Straße 22 angenommen werden. Nach vorliegender Baugenehmigung befinden sich alle Stellplätze auf dem eigenen Grundstück (Doppelparker in der Tiefgarage), weiterführende Regelungensind nicht bekannt.
4. Richtig ist, dass die geplante Zufahrt des Neubaus (Am Markt 4) über den Parkplatz Mittelstraße bzw. den Schotterparkplatz führt. Mitnichten entfällt hierdurch aber eine
komplette Parkreihe. Hintergrund ist, dass sich auf der Fläche bereits Zufahrten zu Nachbargrundstücken befinden, welche in weiten Teilen sowieso Parkmöglichkeiten
verhindern. Entsprechende Baulasten sind in der Vergangenheit (erstmalig bereits im Jahr 1994) eingetragen worden. Durch die nun geplante neue Zufahrt entfallen daher
kaum weitere Parkplätze, da in weiten Teilen bereits bestehende Zufahrtsflächen genutzt werden.
Beteiligung Anwohnende/Eigentümer
Der Vorwurf, dass in dem Prozess nicht mit allen Eigentümern gesprochen wurde und diese nichts von der Planung wussten, geht fehl. Im Vorfeld jeder Beteiligungsstufe wurden alle
Eigentümer in dem Bereich zu den Veranstaltungen eingeladen. Hierzu erfolgte jeweils ein postalisches Einladungsschreiben, die erste Information - auch jeweils an die drei (Mit-
)Eigentümer des benannten Grundstückes Hauptstraße 63 - erfolgte damit bereits mit Schreiben vom 26. August 2024. Weiterhin wäre bei einer Verhinderung bzgl. einer
Teilnahme die Kontaktaufnahme mit der Verwaltung (Kontaktdaten auf Anschreiben vorhanden) oder die Einsehbarkeit der Planung über die Homepage der Stadt Burscheid
möglich gewesen - sofern das Interesse bestanden hätte. Eine Teilnahme oder Kontaktaufnahme bzgl. der ersten beiden Termine erfolgte seitens der benannten Eigentümer jedoch nicht. Im Vorfeld der dritten Beteiligungsstufe wurden alle drei Miteigentümer - zusätzlich zum allgemeinen Einladungsschreiben - auch noch einmal gesondert angeschrieben (Schreiben vom 04.05.2026). Inhalt dieses separaten Anschreibens war die Bitte um Kontaktaufnahme bzgl. eines Einzeltermins zur Erörterung der Entwurfsplanung. Bzgl. eines dieser Anschreiben haben wir zwar eine Mitteilung über die Nicht-Zustellbarkeit erhalten, jedoch konnte davon ausgegangen werden, dass zumindest zwei Miteigentümer postalisch erreicht worden sind. Da es sich bei den drei Einzelpersonen um Familienangehörige handelt und mit einer Weitergabe der Information gerechnet werden konnte, hat sich daraus zunächst kein weiterer Handlungsbedarf für die Verwaltung ergeben.
Allerdings erfolgte auch von den übrigen beiden Miteigentümern zunächst keine Reaktion auf das mittlerweile (jeweils) vierte Anschreiben zum Beteiligungsprozess ISEK. Kurzfristig
(Freitag vor der Veranstaltung) erfolgte dann die Zusage zur dritten und letzten Veranstaltung. Wie dann auf der Veranstaltung mit einem der Miteigentümer vereinbart, hat mittlerweile der, mit Schreiben vom 04.05.2026 von uns angefragte, separate Erörterungstermin stattgefunden. Dabei wurden Ideen zur Gestaltung des privaten Grundstückes ausgetauscht und eine gemeinsame weitere Abstimmung vereinbart.
Zu den im Antrag genannten Einzelpunkten:
1. Grundsätzlich gilt, dass aufgrund baurechtlicher Vorgaben notwendige Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen sind und der öffentliche Parkraum so zu entlasten ist. Zusätzlich zu den oben genannten 4 Stellplätzen auf der städtischen Fläche, müssen auf dem privaten Grundstück insgesamt 9 notwendige Stellplätze nachgewiesen werden. Auf Grundlage der ebenfalls im Antrag angeführten öffentlichen Parkraumproblematik ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso hier nun eine Verlagerung dieser neun vorhandenen privaten Stellplätze hin in den öffentlichen Raum angestrebt werden sollte.
2. Die Öffnung der Biergartenbegrenzung hin zum neu gestalteten öffentlichen Raum ist aus unserer Sicht wünschenswert. Eine explizite Aufnahme in das ISEK wäre jedoch nur dann möglich, wenn eine öffentliche Nutzung der Fläche sichergestellt werden würde (vgl. Kirche) — es handelt sich schließlich um öffentliche Städtebaufördermittel. Dies ist jedoch nicht im Sinne des Eigentümers. Vielmehr sehen wir hier das im ISEK geplante Hof- und Fassadenprogramm als passende Alternative. Mit einem Förderanteil von voraussichtlich 50 % der Gesamtkosten (bei einem vermutlichen Maximalbetrag von 40.000E/Maßnahmen) sollen hiermit private Investitionen, angestoßen werden, die dann wiederrum auch eine Aufwertung des öffentlichen Raumes bedingen.
3. Grundsätzlich kann von Seiten des Eigentümers eine Umgestaltung auf seinem Grundstück (unter den oben genannten Bedingungen) und im Nachgang auch die Ausweisung eines „Pulvermacher-Platzes" erfolgen, dieser wäre dann aber nicht öffentlich.
4. Auch im ISEK soll ein Verfügungsfonds beinhaltet sein, ähnlich wie bei der Förderung der Stele zum Blattwerk, wäre auch hierüber die Errichtung einer Stele zur
historischen Bausubstanz denkbar.
Förderanteil
Auch der Vorwurf, dass in keiner Weise erwähnt wurde, dass keine vollumfängliche Förderung der Maßnahme zu erwarten sei, ist auf folgender Grundlage absolut nicht nachvollziehbar:
- In der Veranstaltung wurde im Rahmen des Vortrags von Herrn Hamerla explizit erwähnt, dass erst vor kurzem (konkret mit Nachricht an die HVBs vom 06.05.2026) der diesjährige Fördersatz im Rahmen der Städtebauförderung veröffentlicht wurde und dass dieser für die Stadt Burscheid erneut bei 60 % liegt. Im Zuge der bisherigen Städtebaufördernnaßnahmen, hat es bis auf eine Ausnahme (1. „Corona-Förderbescheid" für das KFB) für alle Maßnahmen des IEHK nur eine anteilige Förderung von damals noch 70 % gegeben. Zu allen Maßnahmen/STEP-Anträgen wurden Einzelvorlagen erstellt und den politischen Gremien mit entsprechenden Kostenübersichten zum Beschluss vorgelegt.
Zuletzt wurde z.B. im Zuge der Verwaltungsvorlage (vgl. VL 148/2026) zum öffentlichen WC aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus am 12.05.2026 auf die nur anteilige Förderung in Höhe von voraussichtlich (zum Zeitpunkt der Zustellung der Vorlage stand der Fördersatz noch nicht konkret fest, s.o.) 60 c1/0 bzw. die notwendige Übernahme des Eigenanteils durch die Stadt hingewiesen.
Eigenanteil Kirche
Die Verwaltung befindet sich weiter in Abstimmungsgesprächen mit der ev. Kirche und verfolgt zusammen mit ihr die Umsetzung der Gesamtmaßnahme, dementsprechend auch
den Umbau des Kirchenplateaus. In Bezug auf eine gemeinsame Umsetzung sind unterschiedliche Lösungen denkbar, die derzeit noch diskutiert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es eine entsprechende vertragliche Regelung zwischen der Stadt und der ev. Kirche geben. Wesentliche Inhalte könnten dabei die Regelung der öffentlichen Flächennutzung des Kirchenpodestes und die Übernahme der Unterhaltungskosten durch die Stadt sein.
Die Fläche der neuen Treppenanlage liegen im Bereich der Grundstücksgrenze, in Teilen liegt diese auf städtischem, wie auf kirchlichem Grund. Ob die Förderung der Gesamtmaßnahme von der Umsetzung der Teilmaßnahme des Kirchenplateaus abhängig ist, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden, da die Entscheidung über die Förderung durch die Bezirksregierung auf Grundlage der noch vorzulegenden Antragsunterlagen getroffen wird. Es wird jedoch angenommen, dass eine Förderung der übrigen Maßnahmen auch ohne die Umgestaltung des Kirchenplateaus möglich wäre. Selbstverständlich ist dies aus unserer Sicht aber die denkbar schlechteste Lösung, da das Kirchenplateau einen wesentlichen Anteil an der Gesamtgestaltung und Wahrnehmung des öffentlichen Raums in der Kirchenkurve bzw. der ganzen Altstadt hat.
Sonnensegel
Es ist richtig, dass der OVH ein Sonnensegel in Bezug auf die akustische Wirkung angeregt hat. Diesbezüglich wurde planerseits der Kontakt zu einem vom OVH benannten Fachbüro
aufgenommen. Ergebnis der Abstimmungen ist, dass es verschiedene Arten akustischer Wirkungen und Segel gibt. Da an der Stelle jedoch keine Schalldämmung und damit eine
vollständige Veränderung der Akustik gewünscht ist, ist eine einfache Ausführung im Rahmen einer regulären Materialität möglich. Im vorliegenden Fall kommt es nach Rücksprache mit dem Fachbüro eher darauf an, das Sonnensegel in seiner späteren Ausführung richtig auszurichten. Hierzu wird es im weiteren Planverfahren noch einmal einen
separaten Austausch zwischen Planern und Fachbüro geben. Auf das Ergebnis dieses Prozesses, nämlich, dass eine verhältnismäßig kostengünstige Ausführung möglich sein
wird, hat Herr Ebener in seinem Vortrag in der Veranstaltung am 1. Juni Bezug genommen. Auf der vorgenannten Grundlage wird davon ausgegangen, dass ein entsprechendes
Sonnensegel grundsätzlich förderfähig ist. Vorbehaltlich des politischen Beschlusses, soll ein solches daher Teil des Förderantrags im Oktober sein. Wie konkret der Auf- und Abbau ausgestaltet wird und dieser nur durch den Bauhof (ggf. gegen Kostenerstattung privater Veranstalter) oder auch eigenständig durch mögliche private Veranstalter erfolgen kann, muss im weiteren Verfahren noch geklärt werden. Es ist jedoch vorgesehen, kleinere, händelbare Sonnensegel zu verwenden, sodass der Aufbau verhältnismäßig einfach umsetzbar sein soll.
Entwässerung
Die im ISEK vorgesehene Entwässerungsrinne dient der Wasserführung des Niederschlagswassers von Gehweg und Fahrbahn zum nächstgelegenen Sinkkasten. Weiterhin grenzt die Rinne die Fahrbahn vom Gehweg optisch ab. Je nach Ausführung ist mit einer Stichtiefe von 1-2cm zu rechnen, sodass auch die Gefährdung von Radfahrenden als gering eingeschätzt wird.
Nach Prüfung der nun im Antrag vorgeschlagenen Kastenrinnen muss festgehalten werden, dass diese nicht in Kurvenradien verlegt werden können, sodass herkömmliche Rinnenkörper verwendet werden müssten. Zudem ist die spätere Unterhaltung deutlich aufwändiger, da zur Reinigung zunächst die Abdeckungen entfernt werden müssen, während bei einer herkömmlichen Rinne im Zuge der Straßenreinigung gereinigt wird und die punktuellen Sinkkästen turnusmäßig gereinigt werden. Weiterhin bestehen aus Sicht einer barrierefreien Gestaltung der Innenstadt erhebliche Bedenken in Bezug auf die vorgeschlagenen Rinnen: Durch die einfache Gestaltung der aktuell vorgesehenen Rinne werden Sehbehinderte aktuell nicht unbedingt dazu verleitet, diese als Orientierungshilfe zu nutzen. Die aktuelle Gestaltung bezweckt vielmehr die Leitung durch die unterschiedliche Material Qualität von Gehwegbereichen, wassergebundener Decke im Bereich der geplanten Bäume sowie durch die angrenzenden Hausfassaden. Durch den Einbau der im Antrag vorgeschlagenen Kastenrinnen besteht die Gefahr diese als taktiles Element zu nutzen (laut Herstellerangaben auch explizite Aufgabe dieses Entwässerungssystems). Dadurch würde
eine sehbehinderte Person direkt am Fahrbahnrand geführt werden und wäre somit vor vorbeifahrenden Fahrzeugen ungeschützt.
Dem Schwammstadtprinzip soll durch die in Teilen versickerungsfähige Oberflächengestaltung und die Berücksichtigung von Baumrigolen gerecht werden. Hierdurch werden sowohl eine Pufferung der einzuleitenden Regenmengen, als auch die Versorgung der Bäume mit Regenwasser sichergestellt. Weiterhin werden alle Bäume mit einem Drainrohr versehen, sodass in den Anfangsjahren eine zusätzliche Bewässerung der Jungbäume in sehr starken Hitzeperioden sichergestellt werden kann. Zusätzlich wurde das Auffangen des Dachflächenwassers in einer separaten Zisterne imZuge der IEHK-Maßnahme geprüft. Diesbezüglich zunächst der Hinweis, dass im bisherigen Planungsprozess auch die Kanalsituation geprüft wurde und hier keine wesentlichen Mängel festgestellt werden konnten. Kleinere Mängel konnten kürzlich mittels eines sogenannten „Inliner-Verfahrens" behoben werden. Somit sind keine größeren Tiefbaumaßnahmen (anders als seinerzeit in der oberen Hauptstraße) in der späteren Bauphase notwendig. Weiterhin handelt es sich beim Kanal im Planungsbereich um einen Mischwasserkanal. Nach RS mit den TWB würden durch den Anschluss der Dachflächen und einer damit erforderlichen Trennung von Schmutz- und Regenwasser an den Hausanschlüssen erhebliche Tiefbaumaßnahmen und entsprechende Kosten entstehen. Auch der Einbau einer Zisterne würde daher, unabhängig von den eigentlichen Kosten für die Zisterne, erhebliche Mehrkosten bedingen. Darüber hinaus liegt der Maßnahmenbereich in einem stark genutzten Teil der Innenstadt. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Notwendigkeit größerer Leitungsverlegungen beim Einbau einer Zisterne anfallen würde. Auf dieser Grundlage und der Tatsache, dass die vorhandene Zisterne im Vorplatz des KulturForumBurscheid ausreichend Speicherkapazitäten zur Entnahme von Regenwasser für die Bewässerung bietet, wird von der Änderung der Einleitungssituation des Dachflächenwassers abgesehen.
Trinkwasserbrunnen
Hierzu wird auf die VL 097/2026 verwiesen.
Aus Sicht der Verwaltung sind die im Antrag benannten Punkte im Zuge der Planung vollumfänglich berücksichtigt und betrachtet worden, sodass die aufgeführten offenen
Fragen mit dieser Stellungnahme beantwortet sein sollten. Gerne steht die Verwaltung bzw. stehen die Planenden aber natürlich auch in der Ausschusssitzung für weitere Rückfragen
zur Verfugung.
Hier der gemeinsame Antrag im Originalwortlaut
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Runge,
Im Nachgang zur Vorstellung des ISEK Kirchenkurve und Marktplatz am Montag, 01.06.2026 haben sich einige Mitglieder der Fraktionen Bündnis für Burscheid, CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen zu einer interfraktionellen Besprechung getroffen. Im Rahmen des Gespräches ergaben sich folgende offene Fragen:
Zu dem Thema der wegfallenden Parkplätze wurde zwar erwähnt, es sei möglich, auf dem zwischen dem Neubau an der Friedrich-Goetze-Straße und dem Eckhaus zur Mittelstraße befindlichen Schotterplatz 25 öffentliche Parkplätze einzurichten. Unberücksichtigt blieb hierbei
- eine dem Bauherrn des Neubaus optional avisierte Möglichkeit der Baulückenschließung zur weiteren Wohnbebauung (siehe hierzu auch die Beschlussvorlage sowie den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 44, laufende Nummer 049/2023),
- die an den Eigentümer der Objekte Hauptstraße 59 – 63 vor Jahren veräußerten Rechte an privatem Parkraum von insgesamt 8 Stellplätzen, davon 4 auf besagtem Schotterplatz und 4 auf dem als öffentlich ausgewiesenen Parkplatz Mittelstraße 3 sowie seine Rechte an der Überbaubarkeit des Stichweges von der Hauptstraße zum Parkplatz Mittelstraße 3 und darüber hinaus.
- die bereits auf dem Parkplatz Mittelstraße 3 bestehenden Nutzungsrechte für Bewohner und Besucher des bereits genannten Eckhauses Mittelstraße 1-3,
- ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass die Zufahrt zur Tiefgarage des Neubaus Friedrich-Goetze-Straße 14-16 über den Schotterparkplatz führt – dadurch entfällt eine komplette Seite des bislang nutzbaren Parkplatzes.
Umso deutlicher wird die Notwendigkeit einer Erstellung des Parkraumkonzeptes vor der Realisierung des ISEK Kirchenkurve und Marktplatz, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Nutzung für Veranstaltungen. Überlegungen hinsichtlich einer Parkraumbewirtschaftung sind hierbei einzubeziehen.
Des Weiteren wurde darauf abgehoben, dass mit allen Anwohnern gesprochen worden sei. Entscheidender wäre jedoch gewesen, sich auch mit allen Eigentümern der anliegenden Objekte zu besprechen. Dies ist jedoch nicht erfolgt. So erfuhr der Eigentümer der Objekte Hauptstraße 59 – 63 offenbar erst in der o.g. Veranstaltung erstmalig von den Veränderungsplänen und hatte hierzu ergänzende Überlegungen und Vorschläge:
- Verlegung seiner privaten Parkplätze,
- Öffnung des Platzes an der Kirchenkurve durch Wegnahme der Biergartenbegrenzung
der Bergischen Stuben – hierdurch offenere Gestaltung der bisher schon vorhandenen
Außengastronomie, - Benennung „Pulvermacher-Platz“,
- Aufbau einer Stele zur Erläuterung der historischen Gebäude.
Unabhängig dessen wurde in keiner Weise erwähnt, dass die Stadt Burscheid keine vollumfängliche Förderung zu erwarten hat, der Förderanteil blieb offen.
Wie die Ablehnung der Kostenübernahme eines Eigenanteils zur Finanzierung des Kirchenvorplatzes durch das Presbyterium gelöst werden soll, ist ebenso offen. Ein ggfls. geplanter Nutzungsvertrag (durch die Stadtverwaltung oder den Orchesterverein?) wurde der Politik bisher nicht vorgestellt. Auch wäre es wichtig, die genauen Grundstücksgrenzen des Kircheneigentums auszuweisen – liegt die geplante Treppe auf Kirchengrundstück oder auf städtischem Eigentum? Ist die Förderung der Baumaßnahme davon abhängig und wenn ja in welcher Höhe?
Auf einem Post-it wurde erwähnt, dass es sich bei dem vor der Kirche geplanten Sonnensegel um ein akustisches Sonnensegel handeln soll, da es sich um einen ergänzenden Vorschlag des Orchestervereins handelt. Hierzu wäre zu klären, ob im Rahmen der Klimaanpassungsmaßnahmen auch ein solches Sonnensegel förderfähig ist. Eigenen Recherchen zufolge fallen für ein akustisches Sonnensegel ungefähr dreifache Kosten im Verhältnis zu einem einfachen Sonnensegel an. Sind die Kosten vollumfänglich förderfähig
im Rahmen einer Klimaanpassungsmaßnahme oder muss dann ein erheblich größerer Anteil eigenständig finanziert werden? Wer ist bei Veranstaltungen für den Auf- und Abbau des
Segels zuständig und trägt die damit verbundenen Kosten?
Diskutiert wurde auch die Ausführung der Entwässerungsrinnen mit Blick auf die Gefährdung von Radfahrern. Es wird daher gebeten, eine Ausführung der Entwässerungsrinnen mit einer überfahrbaren Abdeckung und taktilen Elementen zu prüfen. Als Beispiel wäre hier folgende auch von der Stadt Wuppertal verwendete Ausführung zu nennen: Link
Mit Blick auf das auf der Gesamtfläche anfallende Regenwasser sollte ein Einstieg zum Thema Schwammstadt gewählt werden. Das Schwammstadt-Prinzip verfolgt das Ziel, den
natürlichen Wasserkreislauf auch in städtischen Gebieten wiederherzustellen. Regenwasser soll nicht sofort in die Kanalisation abgeleitet werden, etwa durch Speicherung zur
Bewässerung der neu gepflanzten und vorhandenen Bäume im Rahmen des ISEK. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Ausführung der Wasserspeicherung im Rahmen der Platzgestaltung in
Leichlingen – hier wird das Wasser zunächst gespeichert und wird nachfolgend sukzessive zur Bewässerung der Vegetation zurückgeführt.
Angesichts der zukünftig gesetzlich vorgeschriebenen und förderfähigen Trinkwasserbrunnen sollte die Errichtung mindestens einer Zapfstelle im Rahmen des ISEK vorgesehen werden.
Hierzu wird auf eine barrierefreie und weitgehend wartungsarme Variante hingewiesen: Link
Es wird gebeten, die o.g. Fragen schriftlich zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 25.06.2026 zu beantworten sowie die Vorschläge in die Planungen vorab einzubeziehen, da
eine abschließende Entscheidung und damit eine rechtzeitige Beantragung der Fördermittel zum 31.10.2026 ansonsten ausgeschlossen erscheint.
Sollte dies nicht zur o.g. Sitzung möglich sein, wird beantragt, die Entscheidung über das ISEK Kirchenkurve und Marktplatz auf die Tagesordnung der bereits geplanten Sitzung am
03.09.2026 zu verschieben. Der Rat könnte dann final in der Sitzung am 15.10.2026 entscheiden, die Frist zur Antragstellung hinsichtlich der Förderung bis zum 31.10.2026 wäre
somit noch haltbar.
Mit freundlichen Grüßen
Für die
- SPD-Fraktion Burscheid
- Bündnis für Burscheid
- B90/ Die Grünen Burscheid
- FDP Burscheid