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Gemeinsamer Antrag: ISEK Burscheid 2030: Offene Fragen zur Altstadt-Umgestaltung
ISEK Burscheid 2030: Erst Antworten, dann Entscheidung
Die geplante Umgestaltung der Burscheider Altstadt im Rahmen des ISEK Burscheid 2030 kann eine große Chance für unsere Stadt sein. Marktplatz, Kirchenkurve und untere Hauptstraße prägen das Gesicht unserer Innenstadt. Gerade deshalb muss hier sorgfältig geplant, offen informiert und verantwortungsvoll entschieden werden.
Nach der Bürgerinformationsveranstaltung am 01.06.2026 blieben aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger jedoch wichtige Fragen offen. Dabei geht es nicht darum, notwendige Veränderungen zu verhindern. Es geht darum, dass ein Projekt dieser Größenordnung nicht auf Grundlage unvollständiger Informationen beschlossen werden darf.
Die Ratsfraktionen von BfB, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben deshalb einen gemeinsamen Antrag an Bürgermeister Dirk Runge gestellt. Ziel ist es, die offenen Punkte vor einer Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss und im Stadtrat verbindlich zu klären.
Für uns als SPD Burscheid ist klar: Ausschuss und Rat sind keine Kulisse für vorgezeichnete Beschlüsse. Sie sind die gewählten Entscheidungsgremien unserer Stadt. Verwaltung und Planungsbüro bereiten vor – entschieden wird politisch und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Im Mittelpunkt des gemeinsamen Antrags stehen neun zentrale Punkte:
1. Parkraum
Bevor Stellplätze wegfallen, muss klar sein, wo Ersatz entsteht. Ein belastbares Parkraumkonzept ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich.
2. Beteiligung der Eigentümer
Mit einzelnen Anwohnerinnen und Anwohnern wurde gesprochen. Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer müssen jedoch ebenfalls frühzeitig eingebunden werden, wenn Rechte, Zufahrten oder Nutzungen betroffen sind.
3. Kosten und Förderung
Schöne Entwürfe reichen nicht. Vor einer Entscheidung muss klar sein, welche Maßnahmen gefördert werden, welcher Eigenanteil bei der Stadt bleibt und welche Folgekosten entstehen.
4. Kirchenvorplatz
Am Kirchenvorplatz sollen Umgestaltungen erfolgen. Offen ist jedoch, wer welche Kosten trägt, wie die Nutzung geregelt wird und welche Auswirkungen Grundstücksfragen auf die Förderung haben.
5. Sonnensegel
Ein Sonnensegel kann die Aufenthaltsqualität verbessern. Vorher müssen aber Kosten, Förderfähigkeit, Aufbau, Abbau und Betrieb geklärt werden.
6. Entwässerung und Barrierefreiheit
Geplante Entwässerungsrinnen dürfen nicht zur Stolper- oder Sturzfalle werden. Wir fordern eine sichere, überfahrbare Ausführung mit taktilen Elementen.
7. Regenwasser und Schwammstadt
Regenwasser sollte nicht einfach in die Kanalisation abgeleitet werden. Es kann gespeichert und zur Bewässerung von Bäumen und Grünflächen genutzt werden.
8. Trinkwasserbrunnen am Marktplatz
Gerade bei zunehmender Hitze sollte ein öffentlicher Trinkwasserbrunnen am Marktplatz mitgedacht werden – barrierefrei, wartungsarm und für alle zugänglich.
9. Zeitplan und Beschlussfassung
Eine Förderfrist darf nicht dazu führen, dass offene Fragen übergangen werden. Erst müssen belastbare Antworten vorliegen, dann kann verantwortungsvoll entschieden werden.
Der Bürgermeister hat nun die Möglichkeit, die offenen Fragen schriftlich zu beantworten und insbesondere ein tragfähiges Parkraumkonzept vorzulegen. Sollte dies bis zur kommenden Beratung nicht möglich sein, muss die Entscheidung verschoben werden. Der Förderzeitplan lässt dafür weiterhin Spielraum.
Die SPD Burscheid steht zu einer Weiterentwicklung unserer Altstadt. Aber sie muss durchdacht, transparent und bürgernah erfolgen.
Unser Grundsatz bleibt:
Keine Schnellschüsse.
Keine vorweggenommenen Beschlüsse.
Erst Antworten. Dann Entscheidung.
Hier der gemeinsame Antrag im Originalwortlaut
Betr.: Anfrage zum Vorgang der Entfernung gekennzeichneter Fahrräder an einer Flüchtlingsunterkunft in Burscheid
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Runge,
Im Nachgang zur Vorstellung des ISEK Kirchenkurve und Marktplatz am Montag, 01.06.2026 haben sich einige Mitglieder der Fraktionen Bündnis für Burscheid, CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen zu einer interfraktionellen Besprechung getroffen. Im Rahmen des Gespräches ergaben sich folgende offene Fragen:
Zu dem Thema der wegfallenden Parkplätze wurde zwar erwähnt, es sei möglich, auf dem zwischen dem Neubau an der Friedrich-Goetze-Straße und dem Eckhaus zur Mittelstraße befindlichen Schotterplatz 25 öffentliche Parkplätze einzurichten. Unberücksichtigt blieb hierbei
- eine dem Bauherrn des Neubaus optional avisierte Möglichkeit der Baulückenschließung zur weiteren Wohnbebauung (siehe hierzu auch die Beschlussvorlage sowie den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 44, laufende Nummer 049/2023),
- die an den Eigentümer der Objekte Hauptstraße 59 – 63 vor Jahren veräußerten Rechte an privatem Parkraum von insgesamt 8 Stellplätzen, davon 4 auf besagtem Schotterplatz und 4 auf dem als öffentlich ausgewiesenen Parkplatz Mittelstraße 3 sowie seine Rechte an der Überbaubarkeit des Stichweges von der Hauptstraße zum Parkplatz Mittelstraße 3 und darüber hinaus.
- die bereits auf dem Parkplatz Mittelstraße 3 bestehenden Nutzungsrechte für Bewohner und Besucher des bereits genannten Eckhauses Mittelstraße 1-3,
- ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass die Zufahrt zur Tiefgarage des Neubaus Friedrich-Goetze-Straße 14-16 über den Schotterparkplatz führt – dadurch entfällt eine komplette Seite des bislang nutzbaren Parkplatzes.
Umso deutlicher wird die Notwendigkeit einer Erstellung des Parkraumkonzeptes vor der Realisierung des ISEK Kirchenkurve und Marktplatz, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Nutzung für Veranstaltungen. Überlegungen hinsichtlich einer Parkraumbewirtschaftung sind hierbei einzubeziehen.
Des Weiteren wurde darauf abgehoben, dass mit allen Anwohnern gesprochen worden sei. Entscheidender wäre jedoch gewesen, sich auch mit allen Eigentümern der anliegenden Objekte zu besprechen. Dies ist jedoch nicht erfolgt. So erfuhr der Eigentümer der Objekte Hauptstraße 59 – 63 offenbar erst in der o.g. Veranstaltung erstmalig von den Veränderungsplänen und hatte hierzu ergänzende Überlegungen und Vorschläge:
- Verlegung seiner privaten Parkplätze,
- Öffnung des Platzes an der Kirchenkurve durch Wegnahme der Biergartenbegrenzung
der Bergischen Stuben – hierdurch offenere Gestaltung der bisher schon vorhandenen
Außengastronomie, - Benennung „Pulvermacher-Platz“,
- Aufbau einer Stele zur Erläuterung der historischen Gebäude.
Unabhängig dessen wurde in keiner Weise erwähnt, dass die Stadt Burscheid keine vollumfängliche Förderung zu erwarten hat, der Förderanteil blieb offen.
Wie die Ablehnung der Kostenübernahme eines Eigenanteils zur Finanzierung des Kirchenvorplatzes durch das Presbyterium gelöst werden soll, ist ebenso offen. Ein ggfls. geplanter Nutzungsvertrag (durch die Stadtverwaltung oder den Orchesterverein?) wurde der Politik bisher nicht vorgestellt. Auch wäre es wichtig, die genauen Grundstücksgrenzen des Kircheneigentums auszuweisen – liegt die geplante Treppe auf Kirchengrundstück oder auf städtischem Eigentum? Ist die Förderung der Baumaßnahme davon abhängig und wenn ja in welcher Höhe?
Auf einem Post-it wurde erwähnt, dass es sich bei dem vor der Kirche geplanten Sonnensegel um ein akustisches Sonnensegel handeln soll, da es sich um einen ergänzenden Vorschlag des Orchestervereins handelt. Hierzu wäre zu klären, ob im Rahmen der Klimaanpassungsmaßnahmen auch ein solches Sonnensegel förderfähig ist. Eigenen Recherchen zufolge fallen für ein akustisches Sonnensegel ungefähr dreifache Kosten im Verhältnis zu einem einfachen Sonnensegel an. Sind die Kosten vollumfänglich förderfähig
im Rahmen einer Klimaanpassungsmaßnahme oder muss dann ein erheblich größerer Anteil eigenständig finanziert werden? Wer ist bei Veranstaltungen für den Auf- und Abbau des
Segels zuständig und trägt die damit verbundenen Kosten?
Diskutiert wurde auch die Ausführung der Entwässerungsrinnen mit Blick auf die Gefährdung von Radfahrern. Es wird daher gebeten, eine Ausführung der Entwässerungsrinnen mit einer überfahrbaren Abdeckung und taktilen Elementen zu prüfen. Als Beispiel wäre hier folgende auch von der Stadt Wuppertal verwendete Ausführung zu nennen: Link
Mit Blick auf das auf der Gesamtfläche anfallende Regenwasser sollte ein Einstieg zum Thema Schwammstadt gewählt werden. Das Schwammstadt-Prinzip verfolgt das Ziel, den
natürlichen Wasserkreislauf auch in städtischen Gebieten wiederherzustellen. Regenwasser soll nicht sofort in die Kanalisation abgeleitet werden, etwa durch Speicherung zur
Bewässerung der neu gepflanzten und vorhandenen Bäume im Rahmen des ISEK. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Ausführung der Wasserspeicherung im Rahmen der Platzgestaltung in
Leichlingen – hier wird das Wasser zunächst gespeichert und wird nachfolgend sukzessive zur Bewässerung der Vegetation zurückgeführt.
Angesichts der zukünftig gesetzlich vorgeschriebenen und förderfähigen Trinkwasserbrunnen sollte die Errichtung mindestens einer Zapfstelle im Rahmen des ISEK vorgesehen werden.
Hierzu wird auf eine barrierefreie und weitgehend wartungsarme Variante hingewiesen: Link
Es wird gebeten, die o.g. Fragen schriftlich zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 25.06.2026 zu beantworten sowie die Vorschläge in die Planungen vorab einzubeziehen, da
eine abschließende Entscheidung und damit eine rechtzeitige Beantragung der Fördermittel zum 31.10.2026 ansonsten ausgeschlossen erscheint.
Sollte dies nicht zur o.g. Sitzung möglich sein, wird beantragt, die Entscheidung über das ISEK Kirchenkurve und Marktplatz auf die Tagesordnung der bereits geplanten Sitzung am
03.09.2026 zu verschieben. Der Rat könnte dann final in der Sitzung am 15.10.2026 entscheiden, die Frist zur Antragstellung hinsichtlich der Förderung bis zum 31.10.2026 wäre
somit noch haltbar.
Mit freundlichen Grüßen
Für die
- SPD-Fraktion Burscheid
- Bündnis für Burscheid
- B90/ Die Grünen Burscheid
- FDP Burscheid