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Information: Grundsteuer & Hebesatz - kurz erklärt

Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer und Hebesatz – kurz erklärt

Auch dieses Jahr war, nach der Versendung der Grundsteuerbescheide wieder HighLife angesagt, denn rund um die neuen Grundsteuerbescheide gibt es viele Fragen die nicht beantwortet worden sind. Hier die wichtigsten Fakten – ohne Amtsdeutsch und klar auf den Punkt gebracht.

1) Was ist Grundsteuer A, was ist Grundsteuer B, was die Gewerbesteuer?

  • Grundsteuer A: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
  • Grundsteuer B: Grundstücke und Gebäude, die nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören.
  • Gewerbesteuer: Diese zahlen Unternehmen auf ihren Gewerbeertrag an die Stadt.

Wichtig: Zahlen muss grundsätzlich der Eigentümer. Bei Vermietung kann die Grundsteuer (je nach Mietvertrag und Rechtslage) über Betriebskosten weitergegeben werden.

2) Was ist ein Hebesatz – und wie entsteht der Betrag?

Der Hebesatz ist der kommunale Multiplikator, mit dem aus dem Messbetrag die tatsächliche Steuer wird.
Vereinfacht: Grundsteuer = (Messbetrag) × (Hebesatz).

3) Wer ist wofür zuständig?

Hier wird oft alles vermischt – dabei ist die Zuständigkeit klar getrennt:

  • Finanzverwaltung (Land / Finanzamt): Bewertung und Messbetrag (Grundlagenbescheide)
  • Stadtverwaltung: erstellt/verschickt den kommunalen Bescheid, verwaltet Zahlung, beantwortet Fragen zum Bescheid
  • Stadtrat: beschließt den Hebesatz im Rahmen der Haushaltsentscheidung

Merksatz: Messbetrag kommt vom Finanzamt. Bescheid kommt von der Stadt. Hebesatz beschließt der Rat.

4) Was wurde in Burscheid beschlossen?

Für 2026 (Wirksamkeit ab 01.01.2026) gilt:

  • Grundsteuer A: 345 %
  • Grundsteuer B: 639 %
  • Gewerbesteuer: 445 % (unverändert)

5) Warum war die Anhebung aus kommunaler Sicht notwendig?

Ohne es Schön zu reden: Weil der finanzielle Spielraum der Kommunen extrem eng ist – und weil NRW im kommunalen Finanzausgleich mit fiktiven (nivellierten) Hebesätzen arbeitet.
Für das Gemeinde Finanzierungs Gesetz (GFG) 2026 werden u. a. als fiktive Werte genannt:

  • Grundsteuer A: 345 %
  • Grundsteuer B: 639 %

Das bedeutet praktisch: Der Hebesatz wird nicht „direkt vorgeschrieben“, aber darunter zu bleiben wird finanziell nachteilig für die Stadt sein, weil die Steuerkraft im System trotzdem so gerechnet wird, als läge sie auf diesem Niveau. Wir müssen daher das Mindestmaß der Landesvorgabe einhalten.

6) Warum nicht stattdessen die Gewerbesteuer erhöhen?

Die Gewerbesteuer ist eine wichtige Einnahmequelle – aber sie ist auch ein sensibler Standortfaktor. Kommunen wägen hier meist besonders vorsichtig ab, weil Unternehmen Investitionen und Standorte beeinflussen können.

7) „Aufkommensneutral“ heißt nicht „für jeden gleich“

Bund und Länder verfolgen das Ziel, dass das Grundsteueraufkommen einer Kommune insgesamt in etwa stabil bleibt – trotzdem können einzelne Eigentümer/Mieter mehr, weniger oder gleich belastet werden.
Wichtig ist außerdem: Für Kommunen besteht keine rechtliche Verpflichtung, aufkommensneutrale Referenz-Hebesätze umzusetzen.

8) Einordnung: Wie liegt Burscheid im Vergleich zu Nachbarkommunen?

Hebesätze sind regional sehr unterschiedlich. Als Orientierung (jeweils Grundsteuer B):

  • Burscheid (2026): 639 %
  • Odenthal (Doppelhaushalt 2025/2026): 930 %
  • Wermelskirchen (Satzung 2026): 920 %
  • Leichlingen (Haushaltsplanung 2026, angekündigt): von 625 % auf 895 %

Kurz: Burscheid liegt nicht „an der Spitze“, sondern deutlich unter einigen direkten Nachbarn.

9) Was kann Kommunalpolitik tun – und was nicht?

Kommunalpolitik kann:

  • Hebesätze und Haushalt politisch entscheiden
  • Verwaltung kontrollieren, nachfragen, Anträge stellen, Transparenz einfordern

Kommunalpolitik kann nicht:

  • Bewertungsgrundlagen/Messbeträge des Finanzamts „ändern“
  • Verwaltungsabläufe nach Belieben umstellen (ohne formalen Weg/Beschluss)

10) Warum ist „Haushaltssicherung“ ein echtes Risiko?

Wenn eine Kommune in ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) rutscht, ist dieses genehmigungspflichtig. Die Stadt muss dann Maßnahmen und einen Zeitplan zum Haushaltsausgleich vorlegen; der finanzielle Handlungsspielraum von Politik und Verwaltung wird dadurch deutlich eingeschränkt. Viele Dienste und Angebote, die als Selbstverständlich wahrgenommen werden, kämen auf den Prüfstand und würden womöglich gestrichen.


Zusätzlich stehen Kommunen unter starkem Kostendruck durch Ausgabenblöcke, die nur begrenzt vor Ort steuerbar sind – insbesondere durch Transferaufwendungen an den Kreis (allgemeine Kreisumlage und Jugendhilfeumlage). Für 2026 sind dafür im Haushaltsentwurf rund 25,2 Mio. € angesetzt; bezogen auf die geplanten Gesamterträge von 46,39 Mio. € bedeutet das: rund 54 Cent je Euro müssen an den Kreis weitergeleitet werden. Dies ist eine Erhöhung der allgemeinen Kreisumlage von 35,5 % auf 37,3 % von 2025 zu 2026, welche von der Stadt an den Kreis abgeführt werden muss - egal wie sehr wir auch sparen. Und hier ist das Ende der Fahnenstange wahrscheinlich noch nicht erreicht.

 

 

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