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Aktuelles

Update: Die Verwaltung hat geantwortet – wir haken nach

Die Stadtverwaltung hat schnell auf unsere Anfrage reagiert. Grund für die Baustelle ist die Verlegung einer Gasleitung für das neue Autohaus Luchtenberg. Die längere Bauzeit begründet die Verwaltung mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen und einer fachkundigen Begleitung der Arbeiten im Baufeld, so das diese voraussichtlich bis zur 37. Kalenderwoche andauern.

Die langen Wartezeiten sollen vor allem durch fest eingestellte Fußgängerphasen entstehen. Offen bleibt aber, ob diese auch ohne tatsächlichen Bedarf ausgelöst werden und was die Stadt bisher für eine Verbesserung unternommen hat.

Deshalb haben wir nachgehakt. Wir wollen wissen, wie hoch der tatsächliche Querungsverkehr ist, ob eine bedarfsgerechte Schaltung möglich wäre und welche Schritte die Stadt bei den zuständigen Stellen veranlasst hat.

Nachfolgend veröffentlichen wir die anonymisierte Antwort der Stadtverwaltung und unsere Reaktion darauf.

Hier die Antwort der Stadtverwaltung im Originalwortlaut

Transparenzhinweis:Die nachfolgende Antwort wurde anonymisiert und auf die für die öffentliche Einordnung relevanten Passagen gekürzt.

Sehr geehrter Herr Berwe,

 

Herr Runge hat mich gebeten Ihre Anfrage bezüglich de Baustellenampel auf der B51 im Kreuzungsbereich des Gewerbegebietes Linde schriftlich zu beantworten. Zunächst weise ich darauf hin, dass die Einrichtung der Baustelle nicht in den Verantwortungsbereich von Straßen NRW fällt, sondern eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-bergischen Kreises als Grundlage dient, die auf Antrag des Bauherren Energieversorgung Leverkusen (EVL) bzw. der beauftragten Firma DOMS Kabel- und Kanalbau GmbH aus Leverkusen erlassen wird. Die Ampelschaltung hat die Firma Sila-Signalbau GmbH geplant.

 

Anlass der Baustelle ist die Verlegung einer großen Gas-Durchgangsleitung mit einem Durchmesser von DN300.

 

Die Arbeiten im Kreuzungsbereich werden planmäßig bis zur 37. Kalenderwoche (7- bis 12. September 2026) andauern. Die relativ lange Dauer wird dadurch verursacht, dass die Leitung durch eine Bombenverdachtsfläche verläuft und daher sowohl begleitende Schutzmaßnahmen als auch eine entsprechende fachkundliche Aufsicht der Arbeiten der Baufirma erforderlich ist. Dies führt zu teilweise erheblichen Verzögerungen und sogar Leerläufen.

 

Mit Abschluss der Arbeiten im Kreuzungsbereich wird sich zumindest für den Verkehr auf der B51 und somit für die meisten Verkehrsteilnehmer die Situation merklich, wenn nicht sogar vollständig entspannen. Mit der vollständigen Fertigstellung, einschließlich der Straße im Gewerbegebiet Linde, ist erst im November 2026 zu rechnen.

 

Die Ampelschaltung verfügt grundsätzlich über eine bedarfsgerechte Schaltung. Es gibt allerdings eine technische Einschränkung, die ggf. für den gegenteiligen Eindruck verantwortlich ist. Durch die Baustelle musste nicht nur der Kfz-Verkehr auf der Straße, sondern auch der Fußgängerverkehr im Kreuzungsbereich mit einer Ampel geregelt werden. Eine Fußgängerbaustellenampel kann man nach Aussage der Firma Sila-Signalbau GmbH aber nicht bedarfsgerecht installieren, so dass hier starre Rot- und Grünphasen eingestellt sind. Während der Grünphase für die Fußgänger kann von keiner Zufahrt ein Auto fahren, was folglich die Wartezeiten verlängert. Lösungen, diesen Zustand zu verändern konnten der Stadt nicht angeboten werden.

 

Ich hoffe, Ihnen damit alle Fragen beantwortet zu haben.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

 

Die Reaktion der SPD Burscheid auf diese Antwort

Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Rückmeldung. Sie haben uns damit wichtige Hintergründe zur Baustelle, zur Dauer der Arbeiten und zu den beteiligten Stellen geliefert.
Was in Ihrer Antwort allerdings offen bleibt, ist der eigentliche Kern unserer Anfrage:
Was wird konkret unternommen, um die täglichen Rückstaus kurzfristig zu verringern?
Dass die Stadt formal nicht für die Ampelschaltung zuständig ist, haben wir verstanden. Das kann aus unserer Sicht aber nicht bedeuten, dass sie sich darauf beschränkt, Zuständigkeiten und Aussagen der beteiligten Unternehmen weiterzugeben. Wir erwarten, dass die Stadtverwaltung die Interessen der Burscheider Bevölkerung gegenüber der zuständigen Kreisbehörde und den eingebundenen Unternehmen aktiv vertritt. Welche Schritte sie dazu bislang unternommen hat, geht aus Ihrer Antwort leider nicht hervor.
Die Sicherheit der Fußgänger steht für uns selbstverständlich nicht infrage. Im betroffenen Bereich befinden sich zwei Wohnhäuser, vor denen kein regulärer Gehweg vorhanden ist. Vor einem Haus dient lediglich ein alter, teils zugewucherter, Asphaltstreifen als Gehweg, vor dem benachbarten Haus befindet sich an dieser stark befahrenen Straße nur eine Rasenfläche. Eine sichere Fußgängerführung ist dort daher zweifellos notwendig und war bereits Gegenstands eines früheren Antrags.
Nach unseren wiederholten Beobachtungen queren an dieser Stelle allerdings nur wenige Menschen die Straße. Sollte der genehmigten Ampelschaltung eine andere Einschätzung zugrunde liegen, möchten wir gerne wissen, auf welchen Zahlen diese beruht. Außerdem macht es einen wesentlichen Unterschied, ob lediglich die Dauer einer Fußgängerphase festgelegt ist oder ob diese auch ohne tatsächliche Anforderung automatisch ausgelöst wird.
Daher bitten wir um Klärung folgender Punkte:
  1. Hat die Stadtverwaltung die Ampelschaltung selbst vor Ort überprüft oder eine solche Überprüfung veranlasst?
  2. Hat sie den Rheinisch-Bergischen Kreis als genehmigende Straßenverkehrsbehörde um eine erneute Prüfung der Signalplanung gebeten, nachdem unsere Anfrage einging?
  3. Sind lediglich die Dauer der Fußgängerphase und die notwendigen Schutzzeiten fest eingestellt oder wird die Fußgängerphase auch ohne vorherige Anforderung automatisch ausgelöst?
  4. Welche konkreten technischen oder verkehrsrechtlichen Gründe sprechen an dieser Stelle gegen eine bedarfsgerechte Fußgängerschaltung? Entsprechende mobile Anlagen sind grundsätzlich verfügbar und wurden auch früher bereits in Burscheid eingesetzt.
  5. Welche konkreten Verbesserungsmöglichkeiten wurden bei der Firma Sila angefragt und mit welcher Begründung abgelehnt?
  6. Auf welchen Erhebungen oder Annahmen zum Fußgängerverkehr beruht die genehmigte Ampelschaltung? Wie viele Querungen pro Stunde wurden tatsächlich festgestellt oder bei der Planung angenommen?
Dass die Ampelschaltung bis zum Abschluss der Arbeiten im Kreuzungsbereich in der 37. Kalenderwoche unverändert bestehen bleibt – und damit über das Ende der Sommerferien hinaus –, halten wir angesichts der täglichen Rückstaus nicht für hinnehmbar.
Wir bitten deshalb innerhalb von fünf Werktagen um eine schriftliche Antwort auf die offenen Fragen. Ebenso möchten wir wissen, welche konkrete Überprüfung oder Optimierung die Stadtverwaltung bei der zuständigen Kreisbehörde veranlasst hat.
Natürlich sind klare Zuständigkeiten für eine funktionierende Verwaltung notwendig. Die Menschen in Burscheid erwarten aber zu Recht, dass ihre Stadt ihre Anliegen nicht nur weiterleitet, sondern sich bei den zuständigen Stellen auch für eine Lösung einsetzt.
Wie bei unseren politischen Anfragen üblich, werden wir die Öffentlichkeit sachlich über das Ergebnis informieren. Dabei achten wir selbstverständlich darauf, keine personenbezogenen oder rechtlich geschützten Angaben zu veröffentlichen.
Viele Grüße
 
Jörg Berwe
Stadtratsmitglied & Geschäftsführer
SPD-Ratsfraktion Burscheid

 

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