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Aktuelles

Weiteres Update: Ampelschaltung wurde angepasst

Die Stadtverwaltung hat unsere offenen Fragen erneut schnell und ausführlich beantwortet. Dabei hat sie auch über konkrete Änderungen an der Baustellenampel informiert.

Die Fußgängerampel wird inzwischen nur noch dann geschaltet, wenn sie tatsächlich angefordert wird. Da an dieser Stelle nur wenige Menschen die B 51 überqueren, sollen unnötige Unterbrechungen des Verkehrs damit weitgehend vermieden werden. Genau nach dieser Möglichkeit hatten wir gefragt.

Zusätzlich wurde die Grünphase von Burscheid in Richtung Hilgen verlängert. Damit soll verhindert werden, dass sich der Verkehr bis zur Autobahnanschlussstelle zurückstaut. Gleichzeitig weist die Verwaltung offen darauf hin, dass dadurch die Wartezeiten aus Hilgen in Richtung Burscheid länger werden können.

Die Stadt steht nach eigener Aussage weiterhin im direkten Austausch mit dem Baustellenbetreiber und sucht nach weiteren Verbesserungen. Nach Abschluss der Arbeiten im Kreuzungsbereich wird die Baustelle in Richtung Autobahnanschlussstelle verlegt. Dann entfällt zwar eine Ampelphase, die Nähe zur Anschlussstelle macht die Verkehrsführung jedoch weiterhin anspruchsvoll.

Ob die vorgenommenen Änderungen die Situation spürbar verbessern, wird sich im täglichen Verkehr zeigen. Unsere offenen Fragen sind zunächst beantwortet. Wir bedanken uns bei der Stadtverwaltung für die schnelle Bearbeitung und schließen das Thema vorerst ab. Die weitere Entwicklung behalten wir im Blick und werden bei Bedarf erneut tätig.

Nachfolgend veröffentlichen wir die anonymisierte Antwort der Stadtverwaltung sowie unsere abschließende Rückmeldung.

Hier die Antwort der Stadtverwaltung im Originalwortlaut

Transparenzhinweis:Die nachfolgende Antwort wurde anonymisiert und auf die für die öffentliche Einordnung relevanten Passagen gekürzt.


Sehr geehrter Herr Berwe,

 

zunächst muss ich klarstellen, dass ich mit meinem Hinweis auf die Zuständigkeit des Rheinisch-Bergischen Kreises gar nicht die Stadtverwaltung gänzlich aus der Verantwortung entziehen wollte, sondern – wie aus dem Wortlaut auch eindeutig zu entnehmen ist – nur erläutern wollte, dass die Aufforderung in Ihrer Anfrage vom 20. August 2026 nicht an Straßen.NRW zu richten ist.  

 

Ebenso ist im Falle einer ggf. nicht optimal eingestellten Baustellenampel sowie sonstigen schlechten Baustelleneinrichtungen zuerst das bauausführende Unternehmen bzw. dessen Auftraggeber die ersten Ansprechpartner der Stadt, weil sie den direkten Zugriff auf die Anlage haben und daher nur dort Optimierungen veranlasst werden können. Es macht aus Sicht der Stadt daher keinen Sinn, nur wegen den Zuständigkeiten den „Umweg“ über den Rheinisch-Bergischen Kreis zu gehen.

 

Unabhängig davon werden Baustellen durch den Außendienst des Rheinisch-Bergischen Kreises regelmäßig und grundsätzlich auch stichprobenartig überprüft. Eine permanente Vor-Ort-Kontrolle durch die Straßenverkehrsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises ist zwar personell nicht möglich, jedoch erfolgt die Überprüfung regelmäßig, stichprobenartig und insbesondere auch anlassbezogen. Sollte sich dennoch Klärungsbedarf geben, ist der Austausch der Stadt mit der Baufirma oder dem Baustellenbetreiber der direktere Weg. Dieser Austausch beinhaltet auch eine Überprüfung.

 

Beides hat stattgefunden – weshalb ich Ihnen mit E-Mail vom 21 August 2026 überhaupt die Hintergrundinformationen geben konnte – und wurde auch fortgeführt. Dabei suchen beide Seiten – Stadt und Baustellenbetreiber – nach Verbesserungsmöglichkeiten, weil sie kein Interesse daran haben, die Belastungen für die Verkehrsteilnehmer unnötig zu steigern. Es muss jedoch auch der Hinweis erlaubt sein, dass die Handlungsspielräume begrenzt sind und meistens nur kleine Verbesserungen möglich sind. Dies gilt um so mehr, weil wegen der Nähe zur Autobahnanschlussstelle auch die Belange der Autobahn GmbH in besonderen Maße zu berücksichtigen sind.

 

Ein maßgeblicher Aspekt war dabei die schon von mir erwähnte Fußgängerampel. Diese wird sogar ausdrücklich trotz der bekannten örtlichen Begebenheiten vom Rheinisch-Bergischen Kreis gefordert. Erhebungen werden im Vorfeld nicht gemacht und sind aufgrund der rechtlichen Bestimmungen auch nicht erheblich. Die Notwendigkeit einer gesicherten Fußgängerführung ergibt sich aus den einschlägigen Regelungen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21). Bei einer durch eine Arbeitsstelle veränderten Verkehrsführung ist insbesondere sicherzustellen, dass Fußgänger sicher geführt und erforderlichenfalls eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn geschaffen wird. Die hierzu eingesetzte Baustellen-Lichtsignalanlage dient somit insbesondere der Gewährleistung einer sicheren Querung der B 51 im Bereich der Arbeitsstelle. Der eher geringe zu erwartende Fußgängerverkehr führt dann dazu, dass eine entsprechende kurze Grünphase für den Fußgängerverkehr eingeplant wird.  

 

Um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, wurde die Fußgängerampel so umgestellt, dass sie jetzt nur auf Aufforderung geschaltet wird. Damit wird aufgrund der wenige Fußgänger in diesen Bereich zwar diese Beeinträchtigung nahezu neutralisiert, der Effekt wird aber zugebenermaßen wegen der bislang kurzen Grünphase eher gering sein.  

 

Weiterhin wurde die Grünphase für den Verkehr von Burscheid in Richtung Hilgen verlängert. Grund ist allerdings nicht, dass man davon eine optimalere Verkehrsführung erwartet. Vielmehr soll damit der zeitweise entstandene Rückstau bis zur Anschlussstelle verhindert werden. Negative Folge ist aber, dass der Verkehr aus Hilgen in Richtung Burscheid jetzt mit noch längeren Wartezeiten rechnen muss.

 

Nach den weiteren Austauschgesprächen wird die Baustelle im Übrigen nach Abschluss der Arbeiten im Kreuzungsbereich weiter an der B 51 verbleiben und in Richtung der Autobahnanschlussstelle verlegt. Einerseits führt die verkürzte Strecke zur Anschlussstelle zu einer größeren Herausforderung bei der Ampelschaltung. Anderseits verkürzen sich die Wartezeiten, weil im Vergleich zur derzeitigen Situation eine Ampelphase entfällt. Ob sich dadurch die Gesamtbelastung durch die Verkehrsteilnehmer reduziert, kann man derzeit schlecht abschätzen. Man wird aber auch dann immer wieder nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen.      

 

 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

 

Die Reaktion der SPD Burscheid auf diese Antwort

Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre erneut schnelle und ausführliche Rückmeldung sowie für die konkreten Erläuterungen zu den inzwischen vorgenommenen Änderungen an der Ampelschaltung.
Damit sind unsere offenen Fragen beantwortet. Wir begrüßen insbesondere, dass die Fußgängerampel nun nur noch bei Bedarf geschaltet wird und weitere Möglichkeiten zur Verbesserung geprüft werden.
Für uns ist das Thema damit zunächst abgeschlossen. Wir werden die weitere Entwicklung beobachten und bei erneutem Handlungsbedarf darauf zurückkommen.
Vielen Dank für die konstruktive Bearbeitung unseres Anliegens.
Viele Grüße
 
Jörg Berwe
Stadtratsmitglied & Geschäftsführer
SPD-Ratsfraktion Burscheid

 

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