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Aktuelles

Antrag: Kanalüberprüfung und Sanierung der Griesberger Straße

Die Ratsfraktion der SPD Burscheid legte der Stadt Burscheid heute folgenden Antrag vor...

Betr.: Kanalüberprüfung und Sanierung der Griesberger Straße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Burscheid, beschlossen im Jahr 2021, ist die Sanierung der Griesberger Straße für das Jahr 2025 vorgesehen. Dieses Konzept wurde gemäß § 8a Absatz 2 KAG in der vorgeschriebenen Form erstellt. Abweichungen vom Muster sind nur unter Angabe einer schriftlichen Begründung zulässig. Damit ist eine transparente und verlässliche Umsetzung der Maßnahmen für alle Beteiligten gewährleistet.

Seit Beschlussfassung wurde seitens der Verwaltung wiederholt darauf verwiesen, dass vor der Sanierung eine Kanalüberprüfung erfolgen müsse. Diese Aussage wurde sowohl in der Beantwortung unseres Antrags vom November 2023 als auch zuletzt mündlich im öffentlichen Teil des Stadtentwicklungsausschusses am 24.06.2025 bekräftigt.
Trotz dieser mehrfachen Ankündigungen ist bis heute – soweit ersichtlich – nur ein sehr geringer Teil der notwendigen Überprüfungen erfolgt. Als Grund hierfür wurde wiederholt Personalmangel genannt. Dieses Argument erscheint jedoch wenig plausibel, da im selben Zeitraum eine andere Nebenstraße vollständig überprüft werden konnte.

Parallel dazu verschärft sich die Situation vor Ort:

  • Das ausufernde Parkverhalten, insbesondere an engen und unübersichtlichen Stellen, führt regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen.
  • Der Zustand der Fahrbahn hat sich in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert und beeinträchtigt die Verkehrssicherheit zunehmend.

Eine weitere Verzögerung ist nicht hinnehmbar.

Die SPD-Ratsfraktion beantragt daher:

  1. Vollständige Durchführung der Kanalüberprüfung für die Griesberger Straße und alle relevanten anliegenden Nebenstraßen bis spätestens 31.12.2025.
  2. Schriftliche Vorlage der Ergebnisse im zuständigen Fachausschuss oder Rat unmittelbar nach Abschluss der Überprüfung.
  3. Erstellung eines verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplans für die Sanierung der Griesberger Straße einschließlich aller relevanten anliegenden Nebenstraßen, basierend auf den Prüfergebnissen.
  4. Prüfung, ob im Zuge der Sanierungsplanung auch verkehrsordnende Maßnahmen ( z.B. Parkplatzregelungen) zur Verbesserung der Sicherheit umgesetzt werden können.
  5. Sollte ein Personalmangel tatsächlich bestehen und die zeitnahe Prüfung verhindern, ist ein externer Dienstleister zu beauftragen, um die fristgerechte Durchführung sicherzustellen.
    1. Die Beauftragung externer Dienstleister ist ein übliches Verfahren in Kommunen und darf nicht als Ausrede genutzt werden, um weitere Verzögerungen zu rechtfertigen.

Begründung:
Die Griesberger Straße ist seit Jahren als sanierungsbedürftig eingestuft. Das Straßen- und Wegekonzept nach § 8a KAG ist für die Verwaltung verbindlich und soll Transparenz sowie Planungsverlässlichkeit sicherstellen. Die wiederholten Verzögerungen bei der Kanalüberprüfung – angeblich bedingt durch Personalmangel, obwohl in anderen Straßen im selben Zeitraum eine vollständige Prüfung durchgeführt wurde – untergraben diesen Grundsatz erheblich.
Hinzu kommen die zunehmenden Probleme durch unübersichtliches Parken und den fortschreitenden Substanzverlust der Fahrbahn. Um Gefahren für den fließenden und ruhenden Verkehr abzuwenden und die Planungssicherheit zu wahren, ist eine zeitnahe Umsetzung unabdingbar. Die Einbindung externer Dienstleister ist gängige Praxis und stellt sicher, dass zeitliche Verzögerungen nicht zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen.

Mit sozialdemokratischen Grüßen

Jörg Berwe

Geschäftsführer
SPD-Fraktion Burscheid

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